Verzicht Pflichtteilsanspruch
Beantwortet
Fragestellung
Ich habe vor 30 Jahren einen Teil des elterlichen Grundstücks geschenkt bekommen, um darauf zu bauen. Da der andere Teil zu diesem Zeitpunkt noch meinen Eltern gehörte, wurde Verzicht auf Pflichtteilsanspruch vertraglich vereinbart, denn mein Bruder sollte den anderen Teil des Grundstücks bekommen, was mittlerweile auch geschehen ist.
Mein Vater ist bereits verstorben und ich möchte jetzt gerne wissen, wie im Todesfall meiner Mutter das sonstige Vermögen aufgeteilt wird, wenn kein Testament besteht. Hat der Verzicht auf den Pflichtanteilsanspruch jetzt noch Relevanz oder wird das Vermögen zwischen uns Brüdern aufgeteilt (keine weiteren Geschwister vorhanden) ?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort des Experten
Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Frage beantworte ich unter Berücksichtigung der vorliegenden Informationen und dem Wert Ihres Einsatzes wie folgt:
Im Gegensatz zu einem Erbverzicht gem. § 2346 Abs. 1 BGB behält der Verzichtende bei einem Pflichtteilsverzicht sein gesetzliches Erbrecht.
Der Pflichtteilsverzicht führt zur Konsequenz, dass nur auf den Pflichtteil verzichtet wird. In diesem Zusammenhang ist relevant, ob eine Verfügung von Todes wegen vorliegt (z.B. Testament, Erbvertrag) und ob der Verzichtende in einer solchen Verfügung von der Erbschaft ausgeschlossen ist.
Der § 2303 Abs. 1 BGB regelt ganz klar, dass derjenige, der durch eine Verfügung von Todes wegen (z.B. ein Testament) von der Erbfolge ausgeschlossen ist, seinen Pflichtteil verlangen kann. Bei einem Pflichtteilsverzicht hat das in einer solchen Situation zur Folge, dass der Verzichtende nichts von der Erbschaft erhält.
In Ihrem Fall heißt das, dass Sie weiterhin gesetzlicher Erbe bleiben. Erst, wenn Ihre Mutter z.B. ein Testament errichtet und Sie darin nicht als Erbe aufgeführt oder sogar ausdrücklich von der Erbschaft ausgeschlossen werden, erhalten Sie nichts aus dem Nachlass Ihrer Mutter.
Solange kein Testament bzw. kein Erbvertrag vorliegt, der Sie von der Erbschaft ausschließt, sind Sie neben Ihrem Bruder der gesetzliche Erbe gem. §§ 1922, 1924 Abs. 1 und Abs. 4 BGB und erben das Vermögen Ihrer Mutter mit Ihrem Bruder zu gleichen Teilen.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage auf verständliche Weise und ausreichend beantworten.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Beurteilung lediglich eine Orientierung auf der Grundlage der vorliegenden Informationen darstellt. Es handelt sich um eine erste überschaubare Einschätzung der Rechtsangelegenheit - eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung kann hierdurch nicht ersetzt werden. Änderungen oder Ergänzung des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Beurteilung führen.
Mit freundlichen Grüßen,
Katharina Dekker
Rechtsanwältin
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Besteht für Sie vielleicht die Möglichkeit das Dokument mit dem Pflichteilsverzicht hochzuladen?
Mit freundlichen Grüßen,
Rechtsanwältin