Vertrag zum Verkauf eines alten Mehrfamilienhauses
Beantwortet von Rechtsanwalt Stefan Steininger in unter 1 Stunde
Fragestellung
Guten Abend.
Ich habe eine Frage und zwar. Wir verkaufen unser Elternhaus und die Parteien sind sich einig. Wie formuliert man im Vertrag folgende Absprache:
Der Wasserschaden im Keller des Objektes wird vom Verkäufer bei der Versicherung eingereicht. Wird der Schaden von der Versicherung übernommen ist der Vekaufspreis ..... €; im Falle das die Versicherung den Schaden nicht übernimmt trägt der Käufer das Risiko und der Kaufpreis beträgt ..... €.
Benötige dringend Ihre Hilfe. Danke.
Viele Grüße
H. L.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Stefan Steininger
Sehr geehrter Fragesteller,
Die Formulierung sollte mit dem beurkunden den Notar nocheinmal abgesprochen werd n, denn der Kaufvertrag muss ja ohnehin notariell erfolgen.
Eine Möglichkeit wäre, dass der niedrige Kaufpreis festgelegt wird und die Zahlung der Versicherung dem Verkäufer zusteht:
Der Kaufpreis beträgt Euro xxx. Hinsichtlich des Schadens ..... steht eine evtl. Erstattung der Versicherung....dem Verkäufer zu.
Anders herum kann auch verwendet werden:
Der Kaufpreis beträgt yyyy. Hierbei gehen die Vertragschließenden davon aus, dass die Versicherung.... Hinsichtlich des Schaden....Einen Betrag von 7500 € erstattet. Sofern die Versicherung die Regulierung teilweise oder vollständig ablehnt, verpflichtet sich der Verkäufer, die Differenz vom € 7500 und dem gezahlten Betrag binnen vier Wochen ab Mitteilung an den Käufer zu erstatten.
Mit freundlichen Grüßen
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Werde bei Bedarf immer wieder gerne auf Sie zurück greifen.
Nochmals Danke.
sollten Sie noch Fragen haben , bitte melden. Danke.