Vertrag prüfen
Fragestellung
Bitte um Prüfung des beigef. Mietvertrags auf Benachteiligungen oder unübliche Klauseln.
Gruß
D. W.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Oliver Wöhler
Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne komme ich auf die Anfrage zurück.
Grundsätzlich bestehen gegen den Vertrag keine Bedenken.
Eine grundlegendes Problem ist immer die fehlende Kündigungsmöglichkeit bei Zeitmietverträgen.
Bei Ihnen ist die Dauer noch überschaubar, Sie sollten aber beachten, dass es keine ordentliche Kündigungsmöglichkeit gibt. Wenn Sie Ihre Tätigkeit einstellen und das Büro schließen, müssen Sie dennoch den Mietzins weiter zahlen.
Eine Aufgabe der Selbstständigkeit oder eine Verlagerung des Geschäftssitzes wäre für Sie als Mieter kein außerordentlicher Kündigungsgrund.
Dies müssen Sie wissen.
Bei den Betriebskosten ist es zulässig auch Verwaltungskosten auf den Mieter umzulegen. Hier gibt es häufig Streit in gewerblichen Verträgen, weshalb es sinnvoll sein kann hier genauer zu definieren, was unter Verwaltungskosten fällt.
Die in § 12 bei den Schönheitsreparaturen aufgeführte Pflicht zum abschleifen und versiegeln von Parkett ist unzulässig. Ob es darauf in Ihrem Fall ankommt, müssen Sie entscheiden.
Das sind die wesentlichen Punkte.
Wenn Sie konkrete Nachfragen haben, stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt
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