Versteuerung
Fragestellung
Hallo, ich lebe seit Abschluss meiner Ausbildung vor über 20 Jahren zusammen mit meiner Frau in Asien und beziehe dort Gehalt aus meinem eigenen Betrieb. Meine Frau und ich haben deutsche Staatsbürgerschaft. In Deutschland habe ich noch nie eine Steuererklärung gemacht. Meine Frau war in Deutschland bis in ihren Erziehungsurlaub beschäftigt, arbeitet jetzt auch in unserem Betrieb. Unsere Kinder sind inzwischen unabhängig bzw. teilweise in Deutschland in der Ausbildung, von uns finanziert.
Offiziell gemeldet bin ich in meinem Elternhaus in Deutschland (ohne dort ein designiertes Zimmer zu haben). Mein durchschnittlicher Jahres-Aufenthalt in Deutschland während der letzten 20 Jahre dürfte nachweislich unter einem Monat sein, max 6 Wochen.
Jetzt erwäge ich zwecks Altersvorsorge und Vorbereitung einer Rücksidelung im Alter in Deutschland ein Haus zu kaufen, günstige Zinsen und niedrigen Euro Kurs nutzend. Das Haus würde ich zu 50% über Banken in Deutschland finanzieren, das Eigenkapital würde ich, an meinem Lebensschwerpunkt versteuert, aus dem Ausland anweisen.
Mieteinnahmen / Kosten für das Haus würden in Zukunft eine Steuererklärung erforderlich machen also in Deutschland versteuert. Doch was für andere steuerliche Risiken ergeben sich aus so einem Unterfangen? Welche Unterlagen /Nachweise könnten zu der aus dem Ausland nach Deutschland zu übertragenden Investitionssumme verlangt werden?
Was für andere Probleme sehen Sie?
Sollten wir eine kleine Wohnung in dem Haus behalten wollen, welche zusätzliche Komplikationen ergeben sich daraus?
Sollte meine Frau ihren Lebensschwerpunkt / Arbeit wieder nach Deutschland zurück verlegen, wie würde sich das steuerlich darstellen? Was für ein Risiko würde sich daraus auf die Beurteilung meines Lebensschwerpunkts ergeben?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Dipl.-Kfm. Rainer Schenk
Sehr geehrter Herr Reitz
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen vorgenommen Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis durchaus beeinflussen.
Ich weiße ferner darauf hin, dass dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben und eine vollständige und persönliche Beratung unter Umständen nicht ersetzen kann.
Zu Ihrem Fall:
Zwischen Deutschland und der Mongolei besteht ein DBA (Doppelbesteuerungsabkommen), sodass eine Doppelbesteuerung von Einkünften vermieden wird. Das DBA habe ich im rahmen dieser Beratung geprüft.
Derzeit sind Sie trotz polizeilicher Meldung in D nach den von Ihnen gemachten Angaben als in der Mongolei als "ansässig" zu werten (Definition und Kriterien kaut DBA). Sofern Sie persönlich an Ihrem Aufenthalt nichts ändern, wird dies auch so bleiben. Eine Immobilieninvestition in diesem Zusammenhang in D hat zur Folge, dass die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung dann in D besteuert würden. In der Mongolei erfolgt die Freistellung. In D müssen Sie dann eine Steuererklärung als beschränkt Steuerpflichtiger abgeben. Die Tatsache, dass Sie den Kaufpreis für die Immobilie durch Geldtransfers aus der Mongolei begleichen hat keinerlei steuerlichen Folgen (sofern es sich um bereits versteuertes Vermögen handelt). Es könnte jedoch sein, dass die deutsche Bank über die Bestimmungen des Geldwäschegesetzes von Ihnen Angaben zur Herkunft des Geldes abfragt (kann sein, muss aber nicht).
Sofern Sie in der zu erwerbenden Immobilie eine Wohnung für sich "reservieren", ändert sich an dem oben geschilderten steuerlichen Status nichts. Erst wenn Sie dann durch einen Aufenthalt in D Ihre "Ansässigkeit" verändern, sodass D Ansässigkeitsstaat würde, könnte es zu einer abweichenden steuerlichen Behandlung der Einkünfte kommen, die Sie derzeit in der Mongolei erwirtschaften (hierzu müsste man dann aber tiefer in den Fall einsteigen). Sofern Ihre Frau von M nach D umzieht, hätte dies zur Folge, dass Sie in D unbeschränkt steuerpflichtig würde und dann in D erzielte Einkünfte auch in D versteuert. Insofern verlagert sich die Besteuerung grundsätzlich und nur bei ihr von M nach D. Ich gehe davon aus, dass Ihre Frau dann in D auch von einem Unternehmen in D Einkünfte erzielt und nicht von einem Unternehmen aus M.
Mit freundlichen Grüßen
Schenk
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Antwort des Experten: Vielen Dank für Ihren Auftrag und die tolle Bewertung! Ich stehe Ihnen jederzeit wieder zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Rainer Schenk
Sind Sie in D "polizeilich" an der Adresse Ihrer Eltern gemeldet?
Wer erwirbt das Haus? Sie alleine oder zusammen mit Ihrer Frau?
Ich bitte Sie ferner, da ich konkret ein ggf. bestehendes Doppelbesteuerungsabkommen prüfen muss und es zudem um die Beantwortung mehrerer Fragen geht,Ihren Einsatz von bisher 58,00 Euro auf 80,00 Euro zu erhöhen.
MfG Dr. Schenk
Der Hauskauf ist in einem anderen Bundesland geplant.
Mit der Erhöhung auf 80€ bin ich einverstanden.
Gruß und Dank,
Helge Reitz
Danke.
MfG Schenk