Versteuerung von Mieteinnahmen
Fragestellung
Hallo, ich wohne in meinem Elternhaus(2-Familienhaus), das meinem Vater gehört, komplett Miet- und Nebenkostenfrei. Mein Vater ist Rentner. Ich bin Arbeitnehmer. Mein Vater macht für den Teil des Hauses in dem ich wohne, keinerlei Kosten steuerlich geltend.
Mein Vater fragt sich ,ob das Finanzamt bei ihm eine Mieteinnahme annehmen und anrechnen könnte, die er dann versteuern muss.
Da wir beide dieselbe Adresse haben, könnte man bei einem Abgleich darauf kommen
Gibt es hier eine klare Rechtsprechung oder Urteile?
Danke für die Info.
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Antwort von Steuerberater Udo Glinka
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
ausgehend von den mir zur Verfügung gestellten Informationen beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt und gebe meine erste Einschätzung.
So wie Sie Ihren Sachverhalt schildern, gehe ich davon aus, dass Ihre Eltern nicht die Absicht haben, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu erzielen.
Die unentgeltliche Überlassung von Wohnraum begründet keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, da keine Einnahmen vorliegen. Ebenso ist kein Werbungskostenabzug der entstehenden Aufwendungen möglich.
Sollten Ihre Eltern die Absicht haben, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu erzielen, müssen Sie, um einen vollen Werbungskostenabzug zu erreichen ein sog. Angehörigenmietverhältnis begründen.
Es müssen dann mindestens 66 % der ortüblichen Marktmiete von Ihnen gezahlt werden, um den vollen Werbungskostenabzug zu erreichen.
Zu beachten wären da die strengeren formalen Regeln für Angehörigenvertragsverhältnisse.
Liegt die Miete unter 66% der ortüblichen Miete, ist der Werbungskostenabzug zu anteilig kürzen, gegebenenfalls bis auf 0.
Schenkungssteuerlich ist eine von vorneherein vereinbarte unentgeltliche Nutzungsüberlassung auch nicht relevant, da sich das Vermögen des Eigentümers (Ihres Vaters) durch die Wohnraumüberlassung nicht vermindert.
Ich hoffe Ihnen mit meinen Ausführungen geholfen zu haben.
Sollten noch Fragen offen sein, nutzen Sie bitte die Nachfragefunktion.
Mit freundlichem Gruß
Udo Glinka (StB)
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