Versteuerung von Einkünften in Deutschland
Fragestellung
Mein Mann und ich haben beide die deutsche und amerikanische Staatsangehörigkeit. Wir leben schon viele Jahre in den USA und versteuern dort auch unsere Einkünfte, da wir keinen Wohnsitz (eigene Immobilie) mehr in Deutschland haben und dort auch keine Einkünfte erwirtschaften. Wenn ich mir jetzt auf meinen Namen eine Wohnung in Deutschland kaufen würde und dort auch Einkünfte aus einer beruflichen Tätigkeit erwirtschaften würde, dann müsste ich (so habe ich es verstanden) diese Einkünfte in Deutschland versteuern (auch wenn ich mich weniger als 183 Tage pro Jahr im Land aufhalte). Meine Fragen,
1) Ist es richtig, dass ich meine Einkünfte in Deutschland versteuern müsste (wenn sie über dem steuerpflichtigen Satz liegen), unabhängig davon, wie lange im Jahr ich mich in Deutschland aufhalten würde?
2) Müsste ich nur meine Einkünfte in Deutschland versteuern oder auch die meines Mannes (der weiterhin in den USA lebt, arbeitet und Steuern zahlt). Würde er also doppelt besteuert? Müsste auch ich meine in Deutschland erwirtschafteten Einkünfte zusätzlich auch in den USA versteuern?
3) Wenn ich eine Wohnung nur mieten statt kaufen würde, müsste ich dann auch meine Einkünfte in Deutschland versteuern, oder nur, wenn ich mehr als 183 Tage in dieser gemieteten Wohnung leben würde? Wiederum, wenn ich in der Mitwohnung mehr als 183 leben würde und Einkünfte in Deutschland erwirtschaften würde, würden dann nur meine Einkünfte oder auch die meines Mannes zusätzlich nach deutschem Recht versteuert?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Dipl.-Kfm. Rainer Schenk
Sehr geehrte Ratsuchende,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen vorgenommen Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis durchaus beeinflussen.
Meine Antworten zu Ihren Fragen entnehmen Sie bitte der beigefügten PDF Datei.
Gerne stehe ich Ihnen für Rückfragen zur Verfügung
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Schenk
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Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
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Antwort des Experten: Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Bewertung. Ich stehe Ihnen auch weiterhin gerne beratend zur Verfügung. Einfach melden, wenn der Schuh drücke sollte!
Mit freundlichen Grüßen
Schenk
steuerliche Sachverhalte mit auslandsbezug sind generell komplex. Ich bitte Sie daher, den von Ihnen gebotenen Preis auf 80 Euro zu erhöhen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Schenk
in solchen Fällen ist es immer schwierig, eine Zuordnung vorzunehmen. Ds es sich um ein und dieselbe freiberufliche Tätigkeit handelt, sollte nach einem "Tagebuch" aufgezeichnet werden, wann Sie die Leistungen von welchem Ort aus erbracht haben. Sie müsste dann die Einkünfte/Kosten entsprechend nach beiden Ländern Ländern aufteilen. Das betrifft dann aber die Einkommensteuer.
Würden Sie in Deutschland umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbringen? Das wäre auch noch zu prüfen! Hier muss man auch aufpassen, dass wegen des Auslandsachverhalts keine Fehler gemacht werden.
Bitte geben Sie mir hier eine Rückinfo.
Der Grundbetrag beträgt 8.472,00 Euro. Sorry, das hatte ich übersehen. D.h., wenn Sie in Deutschland steuerpflichtiges Einkommen bis zu dieser Höhe haben, entsteh keine Steuer.
Mit freundlichen Grüßen
Schenk
Mit freundlichen Grüßen
Schenk