Versteuerung der Mieteinnahmen bei nicht in Deutschland ansässigen Personen
Beantwortet von Steuerberater/Dipl.-BW (FH) Sascha Blum in unter 1 Stunde
Fragestellung
Guten Tag,
müssen Mieteinnahmen aus der Vermietung von Wohnungen versteuert werden, wenn der Eigentümer nicht in Deutschland lebt, hier also nicht gemeldet ist?
Gibt es Obergrenzen, ab denen Besteuerungen erforderlich sind, z.B. die Umsatzsteuer greift?
Mit freundlichen Grüßen
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater/Dipl.-BW (FH) Sascha Blum
Sehr geehrter Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage! Im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert beantworte ich Ihnen gerne die gestellten Fragen aufgrund der gewünschten Detailtiefe und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen vorgenommen Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu dem Sachverhalt verändern das rechtliche Ergebnis.
Sie sind ohne Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland nur beschränkt steuerpflichtig.
Zu den beschränkt steuerpflichtigen Einkünften gehören auch die Mieteinnahmen einer in Deutschand gelegenen Wohnung (§ 49 Abs. 1 Nr. 6 EStG).
Zur Ermittlung der Überschüsse können Sie alle direkt mit der Wohnung zusammenhängende Aufwendungen abziehen, wie Zinsen, Abschreibung und Nebenkosten.
Nicht abzugsfähig sind Sonderausgaben und auch der sog. Grundfreibetrag steht Ihnen nicht zu (§ 50 Abs. 1 EStG).
Sollte es mit Ihrem Wohnsitzstaat ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung geben, ist grundsätzlich Ihr Wohnsitzstaat für die Vermeidung der Doppelbesteuerung zuständig. In der Regel durch Anrechnung der deutschen Steuer auf Ihre Einkommensteuer.
Umsatzsteuerpflichtig vermieten können Sie nur, wenn der Mieter selbst Unternehmer ist, der umsatzsteuerpflichtige Umsätze ausführt.
Gerne stehe ich für Rückfragen und Erläuterungen zur Verfügung.
Mit besten Grüßen
Sascha Blum
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