Versorgungsausgleich
Fragestellung
wir sind seit über 20 Jahren geschieden. 2011 haben wir vom Amtsgericht Post erhalten, um den Versorgungsausgleich festzustellen. Wir haben beide mitgeteilt, dass wir auf gegenseitigen Versorgungsausgleich verzichten möchten. Das Amtsgericht sagte damals, der Ausgleich müsste durchgeführt werden und nach Feststellung können wir eine Verzichtserklärung einreichen. Die gerichtliche Feststellung erfolgte 2012. Auf Nachfrage unserseits kam dann die Information, ein freiwilliger Verzicht sei nicht mehr möglich. Wie denn nun? Ist es jetzt noch möglich, auf den Versorgungsausgleich zu verzichten - und wenn ja: was müssen wir unternehmen? Mit freundlichen Grüßen A. Hille
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Stefan Steininger
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage:
Offenbar ist bereits vor einigen Jahren über den VA entschieden worden. Dieser dürfte daher heute rechtskräftig sein.
Eine Abänderung einer bereits rechtskräftigen Entscheidung über den Versorgungsausgleich ist in verschiedenen im Versorgungsausgleichsgesetz (§§ 32 - 38 VersAusglG) geregelten Fällen möglich.
Leider sehe ich diese hier nicht als gegeben an, so dass der nachträgliche Verzicht eher unwahrscheinlich ist.
Leider kann ich Ihnen derzeit nichts günstigeres sagen.
Mit freundlichen Grüßen
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