Versorgungsausgleich
Fragestellung
Ich bin vorzeitig pensionierte Beamtin und meine Regelaltersgrenze wäre der 01.07.2019.
Durch Ehescheidung habe ich lt. Beschluss des Amtsgerichts 524,00 Euro bei der Dt. Rentenversicherung Bund auszugleichen. Dem entgegen soll mein gesch. Mann 12,7011 Entgeltpunkte (z.Zt. 371 Euro) ausgleichen.
Ab März 2016 bezieht er seine gesetzliche Rente.
Zur Zeit werden mir schon nach Antrag auf Anpassung des Vers.-Ausgleichs 153,00 Euro monatlich von meinem Versorgungsträger einbehalten.
Bleibt es bei dieser Berechnung oder werden die jeweiligen Anrechte (Besoldungs-und Rentenerhöhungen unberücksichtigt) noch zueinander aufgerechnet ?
Mit freundlichen Grüßen
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Reinhard Otto
Guten Tag,
ich sehe mich ohne Einsicht in die Beschlüsse des Gerichts sowie die vorgenommene Einhaltung der 153.- e nicht imstande, Ihre Anfrage hinreichend rechtssicher beantworten zu können.
Mit freundlichen Grüßen
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M.f.G.
Schütz
ich bitte zunächst um Nachsicht, dass die Bearbeitung technisch etwas durcheinander gekommen ist.
Nachdem ich jetzt Ihre Unterlagen erhalten habe, kann ich feststellen, dass es sich bei dem von Ihnen erwähnten Einbehalt von 153.- € bereits um den Saldo beider Anwartschaftspositionen handelt.
Nach der Entscheidung des Familiengerichts war zu Lasten Ihrer Versorgung eine Anwartschaft zugunsten Ihres geschiedenen Mannes in Höhe (angepasst per 01.06.2015) von 524.- € ergab.
Gleichzeitig betrug die zu Ihren Gunsten vorzunehmende Begründung einer Anwartschaft einen Anspruch von 371.- €.
Da Ihnen monatlich nicht 524.- € einbehalten werden, sondern nur 153.- €, muss es sich um eine Saldierung handeln, was auch rechnerisch hinkommt.
An dieser Situation wird sich daher, von Anpassungen abgesehen, nichts mehr ändern.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Otto
Rechtsanwalt
Habe jetzt alles verstanden.
M.f.G.
Schütz