Versicherungsrecht - Arbeitsunfall
Beantwortet
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Sache betrefft mein Partner .Arbeitsunfall am 18.10.2014.
Nach dem Unfallereignis in 2014 und dann nach Ablauf der entsprechenden Fristen,
wurde durch den behandelnden Arzt eine bleibende Invalidität festgestellt und ein entsprechender Bericht verfasst.
Der Bericht wurde bei der privaten Unfallversicherung eingereicht.
Diese veranlasste dann einen Arzttermin, zur Erstellung eines weiteren ärztlichen Gutachtens.
Dieses bestätigte die bleibende Invalidität in Höhe von 50%. Die private Unfallversicherung
leistete sowohl einmalig, als auch fortlaufend, die vereinbarten Zahlungen. -
Alle Versuche, einen Leistungsanspruch bei der Berufsgenossenschaft geltend zu machen,
scheiterten bisher. Man hat das Gefühl, dort mehr oder weniger nur 'abgewimmelt' zu werden.
Was sollen wir tun? Ob ist das möglich, dass es Private Versicherung akzeptiert die Arztbericht v. 30.05.2016 und Berufsgenossenschaft (erhalten Arztbericht am 11.07.2016 per Post) nicht? BG hat uns telefonisch informiert, dass es keine Leistung gibt.
Anbei die Unterlagen.
Mit freundlichen Grüßen
A.Z.
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Antwort des Experten
Sehr geehrte Fragensteller,
in der Tat ist es sehr ungewöhnlich, wenn der private Versicherungsträger bezahlt und die Berufsgenossenschaft sich nur noch telefonisch äußert.
Dies spricht indiziell für eine Einstandspflicht der Berufsgenossenschaft.
Allerdings definiert der privatrechtliche Vertrag die Einstandspflicht uU nach abweichenden Bedingungen als die Genossenschaft.
Am besten setzen Sie per Einwurfeinschreiben der Berufsgenossenschaft eine letztmalige Frist bis zum 15.8.2016 die Einstandspflicht auf Basis der eingesandten Unterlagen vom 30.05.2016 anzuerkennen und verlangen ebenso eine schriftliche Bescheidung ihres Antrags.
Danach sollten Sie im Falle des Fristablaufs ohne positives Ergebnis einen Kollegen / eine Kollegin vor Ort mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragen.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Saeger
- Rechtsanwalt -
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