Verrentung Schweizer Kapitals in Deutschland
Fragestellung
Ich habe mein Geld in der Elfenbeinküste verdient und in der Schweiz angelegt. In Deutschland besitze ich ein Haus, wo ich mich jetzt (ich bin über 60) im Sommer mehr und mehr aufhalten will. Mein Vermögen in der Schweiz möchte ich mir als Rente in Deutschland auszahlen lassen. Da es ein geltendes Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Elfenbeinküste gibt und ich auch nur dort mein Geld verdient habe, sollte eine Verrentung in Deutschland doch kein Problem darstellen!? M.a.W., ich möchte mir einen monatlichen Betrag X von meiner Schweizer Bank auf mein Deutsches Konto überweisen lassen oder auch gleich eine höhere Summe, die dann verrentet werden soll. Muss ich mit Kosten/Steuern rechnen, die über die Überweisungskosten hinausgehen?
Vielen Dank
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Antwort von Steuerberater Dipl.-Kfm. Rainer Schenk
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen vorgenommen Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis durchaus beeinflussen.
Sie sind zwar durch Ihren Wohnsitz in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig, haben aber Ihr Vermögen bereits im Ausland versteuert (Ihren Angaben zufolge). Die Überweisung Ihres Geldes in monatlichen Beträgen haben Sie in Deutschland nicht zu versteuern. Sofern Sie aber im Ausland jetzt auf Ihr vorhandenes Vermögen Kapitalerträge (CH) erwirtschaften, sind diese unter Umständen auch in D steuerpflichtig. Wichtig ist hierbei Ihr zukünftiger Status in D, d.h. Aufenthalt, Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt??? Hierzu bitte ich um entsprechende Zusatzinformationen.
Bitte geben Sie mir eine Rückinfo.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Schenk
Steuerberater
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leider habe ich zu spät von der Zuteilung Ihres Auftrages per Mail erfahren. Würden Sie bitte freundlicherweise die deadline um eine Tag erlängern. Sie erhalten morgen von mir eine kompetente Antwort auf Ihre Frage.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Schenk
vielen Dank für Ihre Antwort. Zu Ihrer Frage: es wird so sein, dass ich die Sommermonate, ca. Juni bis Oktober, mit gelegentlichen Unterbrechungen/Reisen in meinem Haus in Deutschland verbringen will, den Rest der Zeit in der Elfenbeinküste und in Costa Rica. - Als ich das Konto in der Schweiz vor ca. 15 Jahren eröffnete, wurde ich übrigens von der Quellensteuer befreit. Die Frage, wo mein gewöhnlicher Aufenthalt ist, bleibt daher relativ und wäre Ermessenssache, da ich die Wintermonate, d.h. Oktober bis April/Mai in Abidjan und Costa Rica zu verbringen gedenke.
Wie schon gesagt, besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Elfenbeinküste und der Bundesrepublik. Können hier evtl. Nachweise vom deutschen Fiskus verlangt werden, dass mein Vermögen bereits versteuert wurde? Die Jahre zwischen 2001 und 2011 waren in der Elfenbeinküste nämlich sehr turbulent, bürgerkriegsartig kann man sagen und da dürfte es schwierig werden.
Vielen Dank und mit freundlichen Grüssen!
Ihr Vermögen wurde versteuert und befindet sich nun in der Schweiz. Es besteht kein Anlass seitens des Fiskus, hier aktiv zu recherchieren und Nachweise zu verlangen.
Mit freundlichen Grüßen
Schenk