Vermieterin möchte das ich meine Tiere abschaffe
Fragestellung
Guten Tag,
wie oben beschrieben forderte meine Vermieterin (Mietverhältniss besteht seit knapp 5 Jahren) nach unserem heutigen Termin zur Wohnungsbesichtigung wegen Umbauarbeiten das ich meine Haustiere (2 Farbratten/etwa seit 9 Monaten in der Wohnung, 2 Meerschweinchen/etwa seit 3 Jahren in der Wohnung) innerhalb der nächsten 6 Wochen abgeben soll, ansonsten drohte sie mit einer Kündigung. Wortwörtlich: "entweder gehen die Tiere, oder du".
Als Grund gab sie den angeblich Geruch der Tiere an der sie, da sie im selben Haus wohnt, sehr belaste. Dazu kann ich nur sagen das beides, Meerschweinchen sowie Ratten, sehr reinliche Tiere sind die zwar einen Gewissen Eigengeruch besitzen, aber meiner persönlichen Meinung nach nicht Stinken. Die Tiere haben nie unbeaufsichtigten Auslauf in der Wohnung und auch keinerlei sonstigen Schäden verursacht. Auch die Stallungen werden regelmäßig gereinigt und gepflegt. Nach ihrer Aussage würde man die Tiere sogar bin ins Treppenhaus riechen können, was ich selbst und auch Besucher meiner Wohnung nicht bestätigen können.
Da ich sehr an meinen Tieren hänge möchte ich sie nur sehr ungern abgeben müssen und Frage mich nun ob ihre Forderung rechtmäßig ist. Wenn Nein, wie könnte ich dagegen Vorgehen ?
Und zu guter letzt, könnte mich meine Vermieterin evtl. auf irgendwelchen Umwegen Kündigen ?
Sie hat 2 Söhne mitte 20 und ich befürchte das sie eine Kündigung auf evtl. Eigenbedarf begründet falls ich mich ihrer Forderung wiedersetze.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Rechtsanwalt Michael Pilarski
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Eingangs möchte ich Ihnen mitteilen, dass eine abschließende Beurteilung der Sach- und Rechtslage ohne die Einsicht in den Mietvertrag nicht möglich sein wird.
Grundsätzlich richtet sich das Mietverhältnis nach Ihrem Mietvertrag. Wenn dort eine Tierhaltung vereinbart wurde, da dürfte es nunmehr kein Problem darstellen, dass Sie die Tiere behalten dürfen, wenn diese keine Schäden an der Mietsache verursachen.
Wenn es im Mietvertrag nicht geregelt wäre, dann könnte man sich darauf berufen, dass die Vermieterin die Tierhaltung jahrelang gebilligt hat und dieser konkludent zugestimmt hat.
Wenn im Mietvertrag eine Tierhaltung untersagt wäre, dann müsste geprüft werden, ob diese Klausel zulässig ist. Denn die Tierhaltung pauschal für alle Arten von Tieren untersagen, darf ein Vermieter auch nicht. Vorliegend handelt es sich Ihrer Schilderung nach lediglich um Kleintiere, sodass hier durchaus Erfolgsaussichten bestünden, auf die Tierhaltung zu bestehen.
Ein Vermieter kann sich natürlich unter Umständen auf Eigenbedarf berufen und diesbezüglich kündigen. Allerdings darf der Eigenbedarf natürlich nicht vorgetäuscht sein. Er muss objektiv vorliegen. Indizien für das Vortäuschen wären beispielsweise, dass der Vermieter zuvor ein Problem mit der Tierhaltung hatte, Ihnen diese untersagen wollte und, da Sie sich geweigert haben, nunmehr als Retourkutsche eine Kündigung wegen Eigenbedarfs ausgesprochen wurde.
Wenn Sie sich aber nichts weiter haben zu Schulden kommen lassen, dann dürfte eine Kündigung durch die Vermieterin schwer durchzusetzen sein.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. Nutzen Sie die Kommentarfunktion, falls Unklarheiten bestehen, damit ich diese gegebenenfalls ausräumen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Pilarski
(Rechtsanwalt)
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in meinem Mietvertrag ist die Tierhaltung in keinster Weiße geregelt. Alleine in der Beigefügten Hausordnung, die Ausdrücklich nicht als Teil des Mietvertrages gekennzeichnet ist, ist folgendes Vermerkt :
"Die Mieter sind verpflichtet - sofern erforderlich - für das Halten von Haustieren die erforderliche Genehmigung des Vermieters einzuholen. Die Mieter haben dafür Sorge zu tragen, dass Haustiere sich nicht ihne Aufsicht auf den Fluren, Treppen, in den Außenanlagen oder anderen Gemeinschaftseinrichtungen aufhalten. Verunreinigungen sind unverzüglich zu entfernen. Von den Spielplätzen sind Haustiere grundsätzlich fernzuhalten."
gerne beantworte ich Ihre Nachfrage:
Die Hausordnung gehört, wenn hierauf im Mietvertrag verwiesen ist, zu den für das Mietverhältnis relevanten Regelungen und Vereinbarungen. Die Regelung in der Hausordnung ist meiner Ansicht nach nicht eindeutig, weil nicht klar wird, wann eine solche Genehmigung "erforderlich" ist. Wenn eine Genehmigung erforderlich ist, dann dürfte diese nach fünf Jahren Duldung konkludent erteilt worden sein. Bei Kleintieren ist es aber trotz nicht erteilter Genehmigung aber in der Regel so, dass entsprechende Klauseln unwirksam sein können und die Tierhaltung nicht verboten werden kann.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Gruß