Verlustvortrag
Fragestellung
Ich habe einen steuerlichen Verlustvortrag. Meine Frage: kann ich einen Teil an meine beiden Kinder
zu meinen Lebzeiten abtreten, übertragen oder vorzeitig vererben.
MfG
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Antwort von Steuerberater Dipl.-Kfm. Rainer Schenk
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
leider ist es grundsätzlich nicht (mehr) möglich, personengebundene Verlustvorträge (§ 10 d Einkommensteuergesetz) den Kindern zu übertragen. Noch nicht einmal die Schenkung eines Betriebes oder ein Erbfall von Todeswegen schafft hierzu die Voraussetzungen. Lediglich bei Verlusten, die man im Zusammenhang mit der Beteiligung an einer Kommanditgesellschaft hat, besteht die Möglichkeit bei Schenkung oder Erbfolge, diese Verluste zu übertragen (nur bei der Einkommensteuer, nicht aber bei der Gewerbesteuer). Inwieweit Ihre Verluste aus einer Beteiligung an einer Kommanditgesellschaft resultieren, kann ich anhand Ihrer Angaben nicht erkennen. Wenn nein, dann wird der Verlustvortrag lediglich Ihnen persönlich erhalten bleiben. Unter Umständen kann man aber eine Steuergestaltung modellieren, bei der Sie in Ihrem Betrieb "stille Reserven" heben, diese mit Ihrem Verlust kompensieren und parallel den Betrieb in eine andere Rechtsform umwandeln und dann den Kindern dieses "neue Vermögen" übertragen, die Kinder in Folge höhere Abschreibungen haben und somit mittelbar an Ihrem Verlust steuerlich partizipieren. Diese Gedankenspiel ist jedoch rein theoretische Natur und sollte keineswegs ohne vorherige differenzierte steuerliche Beratung und Prüfung umgesetzt werden. Insofern sehen Sie es rein als Anregung. Fehlende Angaben oder falsche Angaben bzgl. der Schilderung des Ausgangssachverhaltes, können das steuerliche Ergebnis durchaus ändern. In Ihrem Fall ist die Sachverhaltsschilderung zudem zu abstrakt, als dass man daraus eine belastbare Steuergestaltung ableiten könnte. Wir können aber gerne das Thema separat vertiefen, jedoch nicht im Rahmen der heutigen X Mail. Das würde den Kostenrahmen, den Sie vorgegeben haben, sprengen.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben und bedanke mich für Ihren Auftrag. Ich bitte Sie, mir eine positive Bewertung auf yourXpert zu geben.
Beste Grüße
Rainer Schenk
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