Verlsutvortrag bei Studium
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Fragestellung
Unsere Tochter hat einen Verlustvortrag von 16028 € vom Masterstudium. Sie hat an 1.7. 15 zu arbeiten begonnen, Verdienst 26000 € brutto. Jetzt wurde vom Finanzamt die 16028 € Verlustvortrag in die Steuererklärung 2014 voll verrechnet, obwohl sie da nicht wollte. Den Verlustvortrag wollte sie in Steuererklärung 2015 voll rein, das sie in 2015 einen Verdienst von brutto 60000 € hat. Sie ist ledig hat eine hohe Steuerbelastung. Finanzamt sagt es muß der Verlustvortrag in 2014 rein, das es das erste Jahr ist im dem sie arbeitet. Zu verstuerndes Einkommen ist laut Steuerbescheid 2014 4000 €.
Sie schenkt natürlich viel her an Steuern, Unterbringung in Steuer 2015 wäre effektiver. Welche Möglichkeiten gibt, den Verlustvortrag zu verteilen oder 2014 ganz aus der Steuer rauszunehmen. MfG E.
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Antwort des Experten
Sehr geehrter Ratsuchender,
nach Ihren Angaben hat Ihre Tochter aus den Vergangen Jahren eine vom Finanzamt festgestellten Verlustvortrag in Höhe von 16.028 €.
Der festgellte Verlustvortrag ist - soweit kein Verlustrücktrag erfolgt - zwingend gemäß § 10d Abs. 2 EStG in den folgenden Verlangungszeiträumen bis zu einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 1 Mio. € unbeschränkt abziehbar darüber hinaus bis zu 60 % der 1 Mio. € übersteigenden Betrags abzuziehen („zu verbrauchen“). Der Abzug hat vorrangig vor Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen zu erfolgen.
Für Ihre Tochter ist das Jahr 2014 wahrscheinlich das erste Jahr, in dem Sie einen positiven Gesamtbetrag der Einkünfte erzielt. Folglich ist der Verlustvortrag zwingend in diesem Jahr bis zu den vorgenannten Höchstgrenzen vom Gesamtbetrag der Einkünfte abzuziehen.
Da der Verlustvortrag Ihrer Tochter die Höchstgrenze nicht überschreitet erfolgt keine Beschränkung des Verlustabzugs. Eine Begrenzung könnte nur durch die Höhe des Gesamtbetrags der Einkünfte erfolgen. Dieser ist aber nach Ihren Angaben im Jahr 2014 mindestens 26.000 € (Verdienst) hoch, so dass vom Gesamtbetrags der Einkünfte der komplette Verlustvortrag abgezogen werden konnte (musste).
Eine Aufteilung oder ein teilweiser Verzicht auf die Verlustnutzung ist leider nicht möglich.
Daher hat das Finanzamt den Abzug des Verlustvortrags in der Einkommensteuererklärung 2014 korrekt vorgenommen.
Ich hoffe meine Ausführungen sind für Sie hilfreich.
Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Damm
Steuerberater
P.S.: Über eine positive Beurteilung würde ich mich freuen.
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