Verkehrsrecht: Frage zur Vorfahrt in Prüfung
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
auch wenn es ungewöhnlich scheint, stellt sich uns die Frage, ob es bei der angehängten Grafik mit der Fragestellung "in welcher Reihenfolge dürfen die Fahrzeuge fahren" nicht unklar bzw. missverständlich ist bzw. auf welcher Grundlage man davon ausgehen kann, dass bei korrekter Blinkersetzung der beteiligten Fahrzeuge, der BUs tatsächlich warten müsste, bis das Auto gefahren ist, oder ob die Einschätzung richtig ist, dass beide gleichzeitig fahren können.
Mit besten Grüßen
Christian Volkmer
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Antwort von Rechtsanwalt Jan Wilking
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für ihre Nachfrage.
Auto und Radfahrer befinden sich auf der abknickenden Vorfahrtsstrasse und dürfen gemeinsam als Erstes fahren. Der Bus muss auf jeden Fall abwarten, bis der Radfahrer abgebogen ist. Wurde dem Radfahrer die Vorfahrt gewährt und befindet sich das Auto noch im Abbiegevorgang der Vorfahrtsstrasse folgend auf der Kreuzung, kann der Bus grundsätzlich fahren, wenn er das Auto dabei nicht behindert. § 8 Absatz 2 StVO bestimmt diesbezüglich: "Es darf nur weitergefahren werden, wenn übersehen werden kann, dass wer die Vorfahrt hat, weder gefährdet noch wesentlich behindert wird. Kann das nicht übersehen werden, weil die Straßenstelle unübersichtlich ist, so darf sich vorsichtig in die Kreuzung oder Einmündung hineingetastet werden, bis die Übersicht gegeben ist."
Mit freundlichen Grüßen,
Jan Wilking, Rechtsanwalt
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