Verkauf per ebay
Fragestellung
Seit Juni 2016 verkaufe ich meine Comic-Sammlung bei ebay. Im Moment erlöse ich durchschnittlich ca. 1.500 € im Monat. Das wird sich in näherer Zukunft abbauen. Welche Steuern fallen an? Umsatzsteuer? Einkommensteuer?
Mit freundlichen Grüßen
R. E.
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Antwort von Steuerberater Dipl-Finanzwirt Jeannette Klüsener
Sehr geehrter Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich möchte Ihnen nachfolgend im Rahmen einer Erstberatung einen Überblick über die steuerlichen Besonderheiten Ihres vorgetragenen Sachverhalts geben:
Vorab ist erst einmal zu klären, ob Sie Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen oder nur gelegentlich privat etwas bei ebay veräußern.
Der Übergang von einmaligen privaten Veräußerungshandlungen zu einem gewerblichen Handel ist fließend.
Eines der entscheidenden Kriterien für das Vorliegen eines Gewerbebetriebs ist die Nachhaltigkeit der Tätigkeit verbunden mit einer aktiven Teilnahme am Markt. Dies bedeutet zum einen, dass der Steuerpflichtige eine Wiederholungsabsicht bei seiner Tätigkeit hat.
Allerdings reicht hierfür der gelegentliche Verkauf von Haushaltsgegenständen oder Schmuck aus dem Privatbesitz etwa auf einem Flohmarkt nicht aus, selbst wenn dabei die Absicht bestand, einen Gewinn zu erzielen. Und auch der private Briefmarkenliebhaber ist nur dann als Unternehmer anzusehen, wenn er sich beim Aufbau seiner Sammlung wie ein Händler verhält.
Wer aber in großem Stil und regelmäßig bei Online-Auktionen wie Ebay tätig wird, kann schnell von der Finanzverwaltung als Gewerbetreibender angesehen werden.
Ab etwa 40 Verkäufen in wenigen Monaten kann es kritisch werden.
Hierzu gibt es auch schon verschiedene Gerichtsurteile.
Das müßten Sie in Abwägung der bei Ihnen vorliegenden Tatsachen in Ihrem konkreten Einzelfall entscheiden.
Anzumerken wäre noch...
Eine klare Trennung zwischen dem betrieblichen und dem privaten Bereich muss insbesondere erfolgen, wenn man bereits als Gewerbetreibender beim Finanzamt erfasst ist. Ansonsten wird auch gelegentlicher zusätzlicher Internethandel als Teil des Gewerbebetriebs gewertet.
Liegt ein Gewerbebetrieb vor, unterliegen die erzielten Gewinne der Einkommensteuer.
Einkommensteuer. Auf jeden Euro zusätzlichen Gewinns aus gewerblichem Onlinehandel fällt Einkommensteuer an, wenn das gesamte Einkommen über dem Jahresgrundfreibetrag von derzeit 8.652 Euro liegt.
Für Arbeitnehmer, die online nebenbei gewerbsmäßig verdienen, sind bis zu 410 Euro Gewinn pro Jahr steuerfrei. Höhere Nebeneinkünfte müssen sie aber in ihrer Steurerklärung angeben.
Weitere Steuern muss ein Kleinunternehmer bis zu einem Umsatz von 17 500 Euro brutto nicht zahlen.
Neben der Einkommensteuer können dann unter Umständen bei höheren Umsätzen aber auch Umsatz- und Gewerbesteuer anfallen.
Umsatzsteuer
Übersteigen die Umsätze 17 500 Euro brutto im zurückliegenden Jahr und werden im laufenden Jahr voraussichtlich mehr als 50 000 Euro erzielt, wird Umsatzsteuer fällig.
Gewerbesteuer
Übersteigen die Gewinne jährlich 24 500 Euro, verlangen die örtlichen Kommunen auch Gewerbesteuer.
Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen weitergeholfen.
Ich verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Jeannette Klüsener, Steuerberaterin
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