Verkauf Gewerbebetrieb
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Balluff,´
Sie haben mir schon einmal mit der Anfrage Nr. 111 46 vom 12.10.2018 geholfen.
Hierzu noch eine weitere Frage.
Wann gilt für das Finanzamt die letzte Wohnung als verkauft ?? Bei Abschluss des notariellen Kaufvertrages oder Eingang der Kaufpreiszahlung auf meinem Girokonto. Ich muss ja gewährleisten, dass ich beim letzten Verkauf das 55. Lebensjahr vollendet habe.
Zwischen Abschluss Kaufvertrag und Geldeingang liegen immer ca. 6 -10 Wochen. Im Kaufvertrag wird die Kaufpreiszahlung zum späteren Zeitpunkt vereinbart ( so kann vor Zahlung die Vormerkung für den Käufer im Grundbuch getätigt werden ).
Für mich ist wichtig, dass ich den ermäßigten Steuersatz nach § 34 EstG erhalte.
Mit freundlichen Grüßen
A. B.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Björn Balluff
Sehr geehrter Ratsuchender,
der Verkauf einer Wohnung gilt für Zwecke der Berechnung von Fristen mit Abschluss des notariell bekundeten Kaufvertrages, da in diesem Fall spätestens die relevante Aufgabehandlung bewirkt worden ist. Die Zahlung des Kaufpreises ist nicht maßgeblich.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff
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