Verkauf Gewerbebetrieb
Fragestellung
Ich habe vor 20 Jahren ein Mehrfamilienhaus von meinen Eltern geschenkt bekommen.
Das Haus stammt aus einer GBR und ist ein Gewerbebetrieb. Diesen Betreib möchte ich nun verkaufen. Das Haus besteht aus 6 zwei Zimmer Eigentumswohnungen.
Es geht mir um den ermäßigten Steuersatz bei Betreibsaufgabe mit 55 Jahren.
Ich möchte mit dem Verkauf im Januar 2019 beginnen. Wenn die Letzte Wohnung im April 2020
verkauft sein wird oder in das Privatvermögen überführt wird habe ich das 55. Lebensjahr erreicht.
Der Verkauf ist also über 2 Veranlagungszeiträume § 16 und §34. Zur Verdeutlichung habe ich Ihnen die entsprechenden Abschnitte der Paragraphen angehängt.
Meine Frage: erhalte ich den ermäßigten Steuersatz da ich bei Betriebsaufgabe dann 55 Jahre alt bin und maximal 2 Veranlagungszeiträume vergangen sind.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Björn Balluff
Sehr geehrter Ratsuchender,
damit Sie die ermäßigte Besteuerung erhalten, muss die Veräußerung eines Gewerbebetriebs in einem einheitlichen Vorgang erfolgen. Die Einheitlichkeit wird in Ihrem Fall offensichtlich gegeben sein. Bezüglich dem Kriterium des Zeitraums habe ich ebenfalls keine Bedenken, da der Verkauf voraussichtlich nach zwei Jahren abgeschlossen sein wird.
Ein Gewerbebetrieb liegt nach der Sachverhaltsschilderung auch vor.
Die ermäßigte Besteuerung nach § 34 Abs. 3 EStG wird gewährt werden, weil Sie das 55. Lebensjahr vor Vollendigung der Betriebsaufgabe (Verkauf der letzten Wohnung) vollendet haben. Somit lautet die Antwort, Sie können die ermäßigte Besteuerung nach § 34 Abs. 3 EStG für Ihre Betriebsaufgabe nutzen, wenn Sie nicht zuvor schon einmal diese Regelung in Anspruch genommen haben.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Ausführungen weiterhelfen konnte. Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gerne per Kommentarfunktion zur Verfügung. Über eine positive Bewertung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff
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leider konnte ich vor Ablauf der Frist nicht rechtzeitig um eine Verlängerung bitten. Vielen Dank für die Verlängerung von Ihrer Seite.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff