Verhindungerspflege Privatperson (nicht verwandt) stpfl.?
Beantwortet von Steuerberater Björn Balluff in unter 2 Stunden
Fragestellung
Guten Tag,
ich (Enkelin) bin die Pflegeperson meiner Großmutter. Wenn ich einmal verhindert bin, springt meine Nachbarin STUNDENWEISE (wir sind nicht verwandt) ein.
Das von mir ausgelegte Entgeld für Sie, erhalte ich von der Pflegekasse (max. ca. 1460 EUR im Jahr) zurück.
Nun meine Frage:
Ist dieses Entgeld was meine Nachbarin erhalten hat, steuerfrei für Sie? Oder muss Sie dieses in ihrer Steuererklärung angeben?
Sie hat hierdurch ja keine Gewinnerzielungsabsicht. Sondern ,,tut mir ja einen Gefallen“ und ich bedanke mich mit Geld dafür.
Ich hoffe, auf Ihre hilfreiche Antwort.
Viele Grüße
V. S.
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Antwort von Steuerberater Björn Balluff
Sehr geehrte Ratsuchende,
die Erbringung von Pflegeleistungen im privaten Bereich fällt grundsätzlich unter die sonstigen Einkünfte (§ 22 Nr. 3 EStG). Es reicht aus, wenn eine Leistung bzw. eine Tätigkeit ausgeführt wird und aufgrund der Pflegeleistung ein Entgelt gewährt wird.
Lediglich im Rahmen einer privaten Lebensgemeinschaft im familiären Umfeld kommt es zu keiner Steuerpflicht, weil es dann nur zu einer Umschichtung von Vermögen kommt.
Folglich muss die Nachbarin die Einnahmen versteuern. Jedoch gibt es eine Freigrenze i.H. v. 256 Euro pro Jahr. Sollten die Zahlungen diesen Betrag nicht übersteigen, ist eine Erklärung nicht erforderlich.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen weitergeholfen zu haben. Über eine positive Bewertung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff
Steuerberater
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