Verhalten Finanzamt
Fragestellung
ich habe etwa gegen 2010 Gelder meiner Mutter auf meinen Namen angelegt, da mir das Theater mit den Vollmachten usw. zu umständlich war. (s.a. https://www.yourxpert.de/expert/board?board_id=1718)
Die Erträge werden bereits abzüglich 28% Steuer ausbezahlt. Da mein Einkommen unter 50.000 € liegt und ich i.d.R. nicht mehr als 6000,-- € Steuer zahle habe ich diese Erträge bisher nicht deklariert in der Meinung, daß die Steuer ja bereits bezahlt ist.
Auch habe ich nicht jedes Jahr seither meine Steuererklärung gemacht, da das ja doch immer ein sehr großer Aufwand ist.
Weiterhin überweise ich aus den Erträgen ab und an größere Beträge auf das Konto meiner Mutter um die Rechnungen des Pflegeheimes zu decken.
Fragen:
0.) War dieses Verhalten korrekt?
1.) Was sollte ich tun um etwaigen Forderungen des Finanzamtes zuvor zu kommen?
2.) Wie kann ich genau vorgehen für die einzelnen Jahre seither auch wenn ich keine Steuererklärung gemacht habe.
3.) Wie lange kann ich noch eine Steuererklärung einreichen? - also ab heute bis zu welchem Jahr?
4.) Wie begründe ich mein Verhalten am Besten?
5.) Wie kann ich die Überweisungen auf das Konto meiner Mutter ggf. dem FA gegenüber korrekt ausweisen bzw. wie sind die Einkünfte dich ich aus dem Vermögen meiner Mutter beziehe zu deklarieren?
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Antwort von Dipl.-Bw. (FH) / Steuerberater Ralph Arens
Sehr geehrter Ratsuchender!
Wenn alle Ihre Kapitalerträge durch die Abgeltungssteuer belastet wurden, sind Sie nicht zur separaten Deklaration dieser einkünfte verpflichtet. In so weit haben Sie bisher alles Richtig gemacht.
Nach Ihren Beschreibungen ist davon auszugehen, dass Sie so handeln, als wären Sie der Treuhänder des Geldes. Hier stellt sich die Frage, ob Sie die wirtschaftliche Verfügungsmacht haben bzw. leben? Wenn Sie die erträge zur Deckung der Pflegeheimkosten aufwenden und man die Erträge Ihnen zurechnen würde, dann könnten Sie im Gegenzug Unterstützungsleistungen für Ihre Mutter im Rahmen der Pflege etc ansetzen.
Daraus ergibt sich durchaus Aufrechnungspotential, so dass so oder so steuerlich keine besonderen Wirkungen zu erwarten sind. Allerdings bedarf es für eine klare Beurteilung auch konkreter Zahlen.
Ich gehe aufgrund der gemachten Angaben und Annahmen davon aus, dass Sie nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind. D.h., Sie können heute nur noch bis ins Jahr 2011 zurück eine Steuererklärung abgeben.
Es könnte unter Berücksichtigung aller Umstände sogar möglich sein, dass Sie Steuererstattungs- statt Zahlungspotential haben.
Herzliche Grüße
Ralph Arens
Onlinesteuerberater
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Sie haben fast alle Fragen beantwortet. Folgendes möchte ich aber noch genauer wissen:
Ich habe Erträge in Höhe von ca 15.000 € p.a. die ich auch teilweise wieder anlege.
Wenn ich nun eine Steuererklärung mache, muss ich dann diese Erträge, auch wenn sie versteuert wurden angeben oder nicht?
Wenn ich die Überweisungen zur Deckung der Defizite meiner Mutter steuerlich geltnd machen will, wo genau sind diese dann geltend zu machen und mit welcher Begründung?
Wird das FA die Begründung anerkennen, daß ich Anlagen treuhändisch auf eigenen Namen für meine Mutter verwalte? Welche Stolpersteine sind hier ggf. zu berücksichtigen, damit das klappt?
mfg
rah
Sie können Aufwendungen für die Pflege als außergewöhnliche Belastung speziell als Pflegekosten für Angehörige ansetzen. Hier ist sicher eine Nebenrechnung zwecks Ermittlung der Kosten und der zu berücksichtigenden Einnahmen sinnvoll. Vielleicht sollten Sie zumindest beim ersten mal die Dienste eines Steuerberaters zur Ertsellung in Anspruch nehmen. In den Folgejahren haben Sie dann eine gute Vorlage.
Die Kapitalerträge sind nicht anzugeben, wenn diese bereits mit Zinsabschlag versteuert wurden.
Herzliche Grüße
Ralph Arens
Onlinesteuerberater