Vereinsrecht
Fragestellung
Sehr geehrte Frau Dr. K.,
Sie hatten mir bereits vor wenigen Tagen sehr weitergehofen. Zu diesem Thema habe ich eine neue Frage. Dazu zuerst die Satzung:
1. Zweck des (Förder)vereins ist die ideelle und finanzielle Unterstützung des .... griechischen Vereins
2. die Bereitstellung von Sachmitteln und Zuwendungen für steuerbegünstigte Zwecke der begünstigten Körperschaft und ideelle und bei Bedarf materielle Unterstützung zur Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke....
Jetzt die Frage:
Die Futterfirma möchte Tierfutter nach Griechenland versenden zum griechischen Verein und benötigt eine Spendenbescheinigung. Eine griechische Spendenbescheinigung nützt dieser Firma aber angeblich nichts. Also möchte die Firma das Futter an den deutschen Förderverein spenden, der dann das Futter nach Griechenland "weitergibt". Der Spediteur liefert aber direkt von der Futterfirma nach Griechenland. Kann ich dann eine Spendenbescheinigung an die deutsche Futterfirma senden?
M. K.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
0900-1010 999 * anrufen
Antwort von Rechtsanwältin und Mediatorin Nicole Koch, LL.M.
Sehr geehrter Fragesteller,
da sehe ich nun wiederum kein Problem! Denn Zweck ist gerade die Förderung des griechischen Vereins. Da der Förderverien auch gehalten ist, mit Spendengeldern wirtschaftlich zu handeln und diese sparsam einzusetzen, wäre es sogar eher problematisch, wenn Sie die Futtermittel zu sich geliefert bekämen, um Sie dann auf Kosten des Fördervereins weiter zu versenden. Denn dies würde letztlich sicher mehr kosten.
Tatsächlich sind Spenden an ausländische Vereine steuerrechtlich schwierig, da der Spender gegenüber seiner Finanzbehörde nachweisen muss, dass diese ausländische Organisation den deutschen Anforderungen an die Gemeinnützigkeit bemüht. Dies ist in der Regel nicht möglich. Darüber hinaus genügen die Spendenbescheinigungen oft nicht den deutschen Vorgaben. Zuletzt sind Spenden in Länder, die nicht der EU angehören (in Ihrem Fall natürlich nicht einschlägig) gar nicht absetzbar.
Sicher fährt ein Spender, wenn er an einen deutschen gemeinnützigen Förderverein spendet.
Ich wünsche Ihnen, dass es einige Paletten sind, die geliefert werden!
Bei Rückfragen komme Sie bitte erneut auf mich zu. Eine neue Frage brauchen Sie dazu nicht eröffnen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen hiermit zunächst weiterhelfen konnte und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Dr. Nicole K., LL.M.
Rechtsanwältin
Sie haben eine Frage im Bereich Vereinsrecht?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen
Bewertung des Kunden
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
Ist bei der Futterspende aus Sicht der Futterfirma allein die Gemeinnützigkeit des Fördervereins entscheidend? Wenn also der griechische Verein nicht förderungswürdig wäre, könnte dann der Förderverein trotzdem eine Spendenbescheinigung ausstellen? Das Futter würde auf jeden Fall nach Griechenland gehen, aber beispielsweise an eine andere Stelle, die kein eingetragener Verein ist.
M. K.
Sie sind als gemeinützig eingetragener Verein dazu berechtigt, Spendenbescheinigungen für Geld- und Sachspenden auszustellen. Die Futterfirma, die Ihnen Futter spendet, kann die von Ihnen erhaltene Spendenbescheinigung bei ihrem Finanzamt einreichen und muss nicht kontrollieren, ob Sie die Spenden auch gemäß Ihres Satzungszwecks verwenden.
Problematisch könnte die Sache für Ihren Förderverein sein, falls die anderweitige Verwendung nicht Satzungszweck ist. Was steht denn genau unter "Zweck des Vereins" in Ihrer Satzung? Was dort angegeben wurde, war für das Finanzamt entscheident, um Sie als gemeinnützig anzuerkennen. Sollten Sie entgegen Ihres Satzungszwecks handeln, riskieren Sie damit die Aberkennung des Gemeinnützigkeitsstatus.
Um Ihre Frage beantworten zu können, bitte ich daher um Mitteilung des genauen Wortlauts des Satzungszwecks Ihrers Fördervereins.
In der Regel hat ein Förderverein den Zweck eine andere, gemeinnützige, aber unterfinanzierte Organisation zu stützen.
Falls die gewünschte Tätigkeit von Ihrer aktuellen Satzung nicht abgedeckt ist, käme vielleicht eine Satzungsänderung in Betracht!
Ich warte dann nun erst einmal auf den Auszug aus Ihrer Satzung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Nicole K., LL.M.
Rechtsanwältin
ich habe Ihnen die Seite 1 der Satzung hochgeladen und hoffe, Sie kommen damit weiter.
M. K.
Ich finde den Satzungszweck recht kompliziert formuliert. Zunächst geht es direkt um den griechischen Verein. Aber was bedeutet in Ziff. 2 für "steuerbegünstigte Zwecke der begünstigten Körperschaft". Ist damit auch wieder der griechische Verein gemeint? Dies scheint wohl so zu sein.
Sodann wird gesprochen von steuerbegünstigten Zwecke auf dem Gebiet des Tierschutzes in Messinien.
Diese Formulierung verstehe ich als Öffnungsklausel. Also, dass Sie nicht nur auf den genannten Verein beschränkt sind, sondern darüber hinaus den Tierschutz unterstützen können. Allerding beschränkt auf "steuerbegünstigte" Zwecke.
Wen möchten Sie denn außerdem unterstützen? Handelt es sich dabei um eine steuerbegünstigte Organisation?
Mit freundlichen Grüßen
Dr. N. K., LL.M.
Rechtsanwältin
auch Ihnen wünsche ich einen schönen Feiertag. Hier in Griechenland ist es aber ein normaler Tag.
Ihr Hinweis im ersten Passus ist korrekt. Es ist damit ebenfalls der griechische Verein gemeint.
Wie der weitere Passus bezüglich Messinien gemeint ist, weiß ich leider nicht, da ich kein Gründungsmitglied bin und diese bereits ausgeschieden sind.
Weitere Organisation sind private Gruppierungen, die Tierschutz betreiben, aber keinen eingetragenen Verein gegründet haben.
Mit freundlichen Grüßen
M. K.
ich kenne es so, dass für den Fall, dass private Tierschützer unterstützt werden sollen, ein Verein vor Ort gesucht wird, auf dessen Konto das Geld eingeht und der es dann der jeweiligen privaten Person auszahlt. Wie die Vereine vor Ort dann die Auszahlung dann vor ihrem Finanzamt erklären, weiß ich allerdings nicht....So darf man es eigentlich auch seitens des Fördervereins nicht machen, aber es wird so gemacht. Der deutsche Förderverein dürfte damit recht sicher fahren, da die deutschen Finanzämter nicht kontrollieren, wie der Empfängerverein in Polen, Griechenland etc. die Gelder weiter verwendet.
Aus juristischer Sicht kann ich dazu nicht raten, aber so scheint es in der Praxis zu laufen - und durchzugehen.
Mit freundlichen Grüßen (auch von unseren derzeit 4 Pflegehunden)
Dr. N. K., LL.M.
Rechtsnwältin I
Vielen herzlichen Dank. Wir kommen jetzt an unsere Grenzen, wo wir sinnieren, was gehen sollte und gehen darf. Ich bin Ihnen sehr dankbar für Ihre Unterstützung. Meine Fragen sind gut beantwortet.
Sie haben auch schon genug vom Feiertag geopfert.
Mit freundlichen Grüßen
M. K.
Ich glaube nicht, dass die deutschen Finanzbehörden hinschauen, so lange das Geld an irgendeinen anerkannten Verein im Ausland geht....