Vereinsrecht
Fragestellung
Hallo
es geht um einen e.V verein (Musikverein) auf der Ordentlichen Mietglieder Versammlung wurde unter dem TOP Neuwahl des Vorstand leider kein neuer Vorstand gewählt da die alten Kollegen einzeln beim Vorschlag erklärt haben das sie das Amt nicht mehr annehmen .
Nun stellt sich die Frage : darf der Vorstand weiter agieren bis der ein neuer gefunden wurde ( die sagen Ja ) wehr muss jetzt zur außerordentlichen Mitgliederversammlung einladen .
Auch erklärte mir der alte Vorstand das er keine juristische Person im sinne des Vereinsrecht und BGB ist,
Wie verhält es sich hier . Darf der Vorstand oder ein Mitglied des Vorstand noch einladen oder muss das Vereinsgericht die tun .
Danke
Bitte machen sie diese Frage Stellung verbunden mit ihrer Antwort nicht öffentlich
Danke
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Antwort von Rechtsanwalt Robert Weber
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Ein eingetragener Verein (e.V.) ist IMMER eine juristische Person. Deswegen wird er eingetragen (§ 21 BGB).
Der Vorstand muß eine neue Mitgliederversammlung einberufen, auch und gerade nach seinem Rücktritt. Wenn er es nicht macht, können gemäß § 37 BGB 10 oder mehr Prozent der Mitglieder eine Einberufung verlangen und bei erneuter Verweigerung beim Amtsgericht eine Ermächtigung zur Einberufung beantragen.
Das Gericht selbst kann keine Versammlung einberufen, aber notfalls gemäß § 29 BGB einen Notvorstand bestellen.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
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danke für ihre Mitteilung . Wehr muss den oder darf Einladen es gibt ja kein vorstand mehr
Mit Ablauf der in der Satzung festgesetzten Amtszeit erlischt das Amt des Vorstands; und die Amtszeit verlängert sich nicht automatisch. Sie endet mit der für sie bestimmten Zeit auch dann, wenn ein neuer Vorstand nicht rechtzeitig berufen wurde, selbst wenn die Berufung des neuen Vorstands nicht möglich war.
Der Verein ist mit Ablauf der Amtszeit des bestellten Vorstands grundsätzlich ohne Vorstand.
Wehr muss oder darf Einladen
ich bedaure die späte Reaktion. Selbstverständlich können Sie Nachfragen stellen.
Der zurückgetretene Vorstand muß die Versammlung einberufen, auch wenn er nicht mehr im Amt ist.
Bitte teilen Sie kurz mit, ob Sie oben aus der Satzung zitiert haben.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
dann ändert sich nichts an meiner Beurteilung. Der Vorstand muß dann als ehemaliger Vorstand die Versammlung einberufen.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt