Verdacht auf Veruntreuung von Vereinskapital
Beantwortet
Fragestellung
Sehr geehrte Frau Eichhorst,
ich bin Schriftführerin im Förderverein einer weiterführenden Schule, gleichzeitig bin ich Konrektorin eben dieser Schule. Bei der Vorbereitung auf unsere Jahresmitgliederversammlung machte die Kassenwartin die Kassenprüfer darauf aufmerksam, dass Belege für Barauszahlungen fehlen. Diese Barauszahlungen wurden von der ersten Vorsitzenden getätigt.Die 1. Vorsitzende schrieb daraufhin handschriftliche Quittungen.
Wir haben im Vorstand dann nachgeforscht über die Verwendung der Beträge (Es gab sechs Barauszahlungen, insgesamt handelt es sich um einen Betrag von 1685, Euro.) Auf einer Quittung (wie gesagt ohne den passenden Kaufbeleg) wurde die Verwendung von 200 Euro für eine Kaffeemaschine angegeben, diese Kaffeemaschine findet sich allerdings nicht in der Schule. 150 Euro seien für Tischdecken und Hussen ausgegeben worden (Es gibt keinen Kaufbeleg und auch die Tischdecken und Hussen sind nicht zu finden). Tatsächlich findet sich für keinen der abgehobenen Beträge ein Gegenwert. Der Verdacht, dass unsere 1. Vorsitzende das Geld nicht im Sinne unseres Fördervereins verwendet hat, liegt nahe.
Wir würden die Situation gerne klären ohne Anzeige gegen die 1. Vorsitzende zu erstatten. Sie selber trifft sich mit niemandem sonst vom Vorstand, entzieht sich dem Gespräch, schlug aber schriftlich vor, das Geld in Raten in die Vereinskasse zurückzuführen, da der Verlust der Belege ja ihre Schuld sei.
Meine Frage an Sie lautet, müssen wir Anzeige gegen die 1. Vorsitzende erstatten oder gibt es einen anderen Weg das sauber zu regeln?
Ich hoffe auf eine baldige Antwort und verbleibe mit freundlichem Gruß
Andrea Stabel
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort des Experten
Sehr geehrte Frau Stabel,
das ist ein juristischer Fall und ich bin kein Anwalt. Eine Rechtsauskunft kann ich Ihnen nicht geben.
Zumindest kann ich Ihnen Folgendes empfehlen:
Haben die Kassenwartin und die Kassenprüfer gravierende Mängel in der Buchhaltung festgestellt, haben die Kassenprüfer die Pflicht, die Mitgliederversammlung als das höchste Organ eines Vereins hierüber zu informieren und der Entlastung des Vorstandes nicht zu beantragen.
Denn die Kassenprüfer stellen den Antrag, den Vorstand zu entlasten. Das heißt aber, dass die Entlastung des Vorstands einen Verlust der Regressansprüche des Vereins gegenüber dem Vorstand bedeutet. Dies wäre dann ein erstattungsfähiger Schaden des Vereins, der gegen den Kassenprüfer geltend gemacht werden könnte.
Wenn es Unregelmäßigkeiten in der Buchhaltung gibt, muss der Vorstand sich vor der Mitgliederversammlung erklären. Im besten Fall verlangt die Mitgliederversammlung eine Behebung des Mangels bis zu einem bestimmten Zeitpunkt, im schlimmsten Fall erstattet die Mitgliederversammlung Anzeige gegen den Vorstand.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Bettina Eichhorst
Vereinsberaterin
Sie haben eine Frage im Bereich Sonstige Coachingbereiche?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen