Veranlagung 2014 nach Schätzung
Beantwortet von Steuerberaterin und Rechtsanwältin Ira von Cölln
Fragestellung
Hallo,
das Finanzamt lehnt es ab meine Steuererklärung für 2014 zu berücksichtigen (siehe Anhang).
Muss ich das akzeptieren oder gibt es eine Möglichkeit dass die Steuererklärung noch anerkannt wird? Eigentlich habe ich mit einer Rückzahlung gerechnet da ich zu hoch eingeschätzt wurde.
Viele Grüße,
Timo Knittel
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
0900-1010 999 * anrufen
Antwort von Steuerberaterin und Rechtsanwältin Ira von Cölln
Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Anfrage und weitere Erläuterung möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Haben Sie in der Einreichung der Unterlagen bereits geschrieben, dass Sie gegen den Bescheid vorgehen? Das ist nicht mehr möglich, Da sind alle Fristen abgelaufen.
Die einzige Möglichkeit wäre nur gewesen, wenn Sie den Bescheid garnicht erhalten hätten. Nach Prüfung sind so wirklich alle Fristen abgelaufen.
Sie können noch versuchen im Wege eines Erlassantrags das Finanzamt zu bitten, die Steuernachzahlungen auf O,- herabzusetzen. Das liegt aber dann rein im Ermessen des Finanzamtes und Sie haben darauf keinen Rechtsanspruch.
Es tut mir leid, dass ich Ihnen keine positive Nachricht geben kann, aber den Erlassweg würde ich probieren.
Ich weise in jeder Beatnwortung daraufhin, dass das Zurückhalten relevanter Informationen die rechtliche Beurteilung radikal verändern kann. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
Mit freundlichen Grüßen
RA StB Ira von Cölln, LL.M.
Sie haben eine Frage im Bereich Einkommensteuererklärung?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen