Urlaubsanspruch
Beantwortet von Rechtsanwalt Bernd Messerschmidt in unter 2 Stunden
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich arbeite als Arzt seit 03.01.2014 im Krankenhaus nach dem Tarif TV Ärzte/VKA. Im diesem tarif steht das man für jeden VOLLEN Monat 1/12 von 30 Tagen Urlaub bekommt-d.h 2,5 Tage.
Doch der Arbeitgeber behauptet ,da Ich am 03.01 und nicht am 01.01 angefangen habe-bekomme Ich für Januar kein Urlaub. Im Tarif steht nicht was man in diesen Fall machen soll.
Ist das richtig, oder steht mir zumindiest 1 Tag frei-(was früher in aVr Tarif war? Wenn ja, wie kann Ich es nachweisen d.h gibt es einen Parafraf oder änlich dazu?
Vielen Dank
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Antwort von Rechtsanwalt Bernd Messerschmidt
Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Maßgebend für die Berechnung der Urlaubstage ist das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses in vollen Monaten. Dies sind nicht die Kalendermonate. Wenn Sie zum Beispiel vom 10. Januar bis 15 Juli eines Jahres arbeiten, dann steht Ihnen Urlaub für 6 Monate zu. Entscheidend scheint in Ihrem Fall zu sein, wann das Arbeitsverhältnis begonnen hat. Dazu müsste ich Einblick in Ihren Arbeitsvertrag erhalten; es kann sein, dass das Arbeitsverhältnis bereits mit dem 01. 01. begann, die Arbeitsaufnahme tatsächlich aber erst für den 03.01. vereinbart war. Dies kann ich ohne Einsicht in den Vertrag nicht beurteilen. Enthält der Arbeitsvertrag keine Bestimmungen, dann beginnt das Arbeitsverhältnis am 03.01, dem Tag Ihrer Arbeitsaufnahme.
2. Die für Sie der Tarifvertrag TV Ärzte/VKA gilt, ist dieser vorrangig zur Anwendung zu bringen. Die gesetzliche Bestimmung ist § 5 des Bundesurlaubsgesetzes. Danach besteht der Urlaubsanspruch für jeden vollen Monat in dem das Arbeitsverhältnis bestand. Also wenn Sie bis zum 03.07. gearbeitet haben, dann haben Sie den Anspruch auf Urlaub für 6 Arbeitsmonate.
3. Eine ganz andere nicht juristisch zu bewertende Frage ist, ob es zweckmäßig erscheint, bereits zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses um ein paar Urlaubstage zu streiten, dies müssen Sie entscheiden.
In der Hoffnung, Ihre Frage zufriedenstellend beantwortet zu habe, verbleibe ich
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Messerschmidt
Rechtsanwalt
Mittlerer Dallenbergweg 62
97082 Würzburg
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Doch zulezt die Nachfrage,da Ich es nicht richtig verstanden habe.
Mein Arbeitsverhältnis und Arbeitsaufnahme hat am 03.01.2014 begonnen,so steht es auch im Vertrag ,nicht am 01.01.
Für 12 Monte arbeit,d.h von 01.01 bis 31.12 würden mir 30 Tage Urlaub (nach TV Ärzte/VKA) zustehen.
Jetzt konkret die Frage:
Wie viele Tage Urlaub habe Ich für den Zeitraum von 03.01.2014(Arbetsverhältnis und Arbeitsaufnahme) bis 31.12.2014?
Sind es 28, 29, oder doch 30 Tage?
Vielen Dank im Voraus!
wenn Sie diesen Zeitraum nehmen, also 03.01. bis 31.12.2014, dann haben Sie in diesem Zeitruam nur 11 volle Monate gearbeitet, also stehen Ihnen für diese Zeit nur, 27,5 Arbeitstage zu. für den Zeitraum 03.01.2014 bis 02.01.2015 dagegen 30 Tage, da Sie dann 12 Monate gearbeitet haben.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Messerschmidt