Urlaubsabgeltung in der Erwerbminderungsrente
Beantwortet
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
Frage: Besteht ein Anspruch auf weitere finanzielle Urlaubsabgeltung für die Jahre 2010 – 2015?
• Befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung ab dem 01.08.2009
• Unbefristete Rente wegen voller Erwerbsminderung ab dem 01.01.2018
• Im Februar 2018 Beendigung der Beschäftigungsverhältnisses durch den
Arbeitgeber zum 31.12.2017.
wegen unbefristeter Erwerbsminderung
• Finanzielle Urlaubsabgeltung durch den Arbeitgeber für die Jahre 2016 und 2017
im Februar 2018
M.f.G. Viola Stein
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort des Experten
Sehr geehrte Fragenstellerin,
in Ihrem Fall gibt es 3 Aspekte:
a) Verjährung
"Die Verjährung beginnt mit dem Entstehen und der Fälligkeit des Abgeltungsanspruchs nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Sofern der Arbeitnehmer krankheitsbedingt arbeitsunfähig ist, entsteht der Anspruch erst mit Wegfall des Hindernisses, solange dies vor Ablauf des Bezugs- bzw. Übertragungszeitraums erfolgt. Sofern der Arbeitnehmer dauerhaft erwerbsunfähig ist, entsteht der Anspruch nicht." ( Quelle: Der Urlaubsabgeltungsanspruch nach dem Abschied von der Surrogationsthese, Professor Dr. Claudia Schubert, RdA 2014, 9
b) Übertragungszeitraum / Verfall nach § 7 BurlG
Mit BAG (9. Senat ), Urteil vom 24.03.2009 - 9 AZR 983/07 (2. Instanz: LAG Köln) ist es so, dass in richtinlinienkonformer Auslegung ein Übertragungzeitraum von 15 Monaten in Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbart werden kann.
c) Im Arbeits- oder Tarifvertrag können zudem sogenannte Ausschlussfristen vereinbart worden sein ( z.B. "Ansprüche verjähren binnen 3 Monaten nach Entstehen, wenn sie nicht ... ." ).
Dazu wäre aber eine Ergänzung des Sachverhalts notwendig:
Fazit: da sich der Arbeitgeber stets auf die ihm vorteilhaften Regelungen berufen muss, empfiehlt es sich ( wenn nicht Arbeits- oder Tarifvetrag andere wirksame, abweichende Vorgaben machen sollten ), vom dem Arbeitgeber umgehend per Einwurfeinschreiben Abgeltung aller noch offenen Urlaubsansprüche für die Jahre 2009 bis 2015 bis zum 31.3.2018 unter Angabe der Kontodaten zu verlangen.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Saeger
- Rechtsanwalt -
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aber trotzdem hilfreich für die weitere Vorgehensweise.
Urlaubsansprüche für die Jahre 2009 bis 2015 bestehen nicht, wie mir hier glaubhaft gemacht wurde.
Diese Antwort ist bei Detailtiefe "hoch" keine 69 €, sondern 0 € Wert.
Ich bitte daher um Rückzahlung des Geldes.
M.f.G. H.Stein
die Einschätzung des Dritten ist falsch. Siehe zitierte Rechtsprechung.
Leider muss ihr Wunsch dementsprechend negiert werden.
MfG
D. Saeger
- RA -