Unterliegt unsere Tochter der deutschen Steuerpflicht im Ausland ...?
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Bewertung des Kunden
Pünktlich, verständlich und voll umfänglich ausgewogen beantwortet. Ich bin begeistert. Vielen Dank, Herr Prof. Nettelmann. Klare 5 Sterne.
Etwas schade ist, dass der Antworttext von Prof. Nettelmann nicht vollständig zu lesen war. Es gab einen Abbruch im wohl letzten Abschnitt des gesendeten Textfensters.
Werde auch künftig meine Rechtsfragen über das Portal YourExpert einstellen.
Beste Grüße
Uwe Eckardt Antwort des Experten: Danke für Ihre freundliche Bewertung.
Der Textabbruch ist mir nicht erklärbar, wurde aber nachträglich nochmals wiederholt. Die Staatsangehörigkeit spielt nach deutschen Einkommensteuerrecht keine Rolle. Gelegentliche Besuche in Deutschland führen nicht zu einer Steuerpflicht.
Freundliche Grüße
Prof. Nettelmann
Etwas schade ist, dass der Antworttext von Prof. Nettelmann nicht vollständig zu lesen war. Es gab einen Abbruch im wohl letzten Abschnitt des gesendeten Textfensters.
Werde auch künftig meine Rechtsfragen über das Portal YourExpert einstellen.
Beste Grüße
Uwe Eckardt Antwort des Experten: Danke für Ihre freundliche Bewertung.
Der Textabbruch ist mir nicht erklärbar, wurde aber nachträglich nochmals wiederholt. Die Staatsangehörigkeit spielt nach deutschen Einkommensteuerrecht keine Rolle. Gelegentliche Besuche in Deutschland führen nicht zu einer Steuerpflicht.
Freundliche Grüße
Prof. Nettelmann