Unterhaltszahlung
Fragestellung
Muß ein Hartz IV Empfänger die vom Jugendamt gewährten Unterhaltszahlungen für sein bei seiner geschiedenen Ehefrau lebendes Kind in voller Höhe zurückzahlen? (es geht um rd. 4.000€)
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Bernd Messerschmidt
Sehr geehrter Ratsuchender,
nach § 7 des Unterhaltsvorschussgesetzes gehen Unterhaltsansprüche des Kindes gegen Sie auf die den Unterhaltsvorschuss leistende Stelle über. Besteht/bestand ein Unterhaltsanspruch gegen Sie, der insbesondere auch vorraussetzt , dass Sie leistungsfähig sind, dann kann dieser auch gegen Sie geltend gemacht werden.
Ob die Voraussetzungen im Einzelfall für einen Unterhaltsanspruch gegen Sie gegeben sind, lässt sich ohne Prüfung der konkreten Einkommenssituation nicht beurteilen.Sollte ein Anspruch gegebensein, so kann durch den derzeitigen Empfang von sog. Hartz IV Leistungen unter Umständen die Vollstreckung sich als schwierig gestalten.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Messerschmidt
Rechtsanwalt
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