Unterhaltspflicht
Fragestellung
Hallo. Ich habe eine Frage. Mein Lebensgefährte muss Unterhalt für zwei Kinder 12und15 Jahre bezahlen. Wir möchten gerne heiraten. Ich gehe nicht arbeiten. Ich bringe ein Kind mit 15Jahre. Der Vater bezahlt aber keinen Unterhalt für sein Kind. Wie sieht das aus wieviel Unterhalt muss mein Lebensgefährte noch zahlen wenn wir verheiratet sind. Er würde ca2800 Euro netto verdienen wenn wir verheiratet sind. Wäre schön wenn sie mir das sagen könnten. Gruss
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Antwort von Rechtsanwalt und Mediator Christian Joachim
Sehr geehrte Fragestellerin,
zunächst bedanke ich mich für ihre Frage und das damit entgegengebrachte Vertrauen.
Sofern sie miteinander die Ehe schließen hat diese Ehe zunächst keine Auswirkungen auf die Unterhaltsverpflichtung ihres Mannes auf seine leiblichen Kinder. Er bleibt grundsätzlich mit seinem Nettoeinkommen den Kindern gegenüber barunterhaltspflichtig, wenn diese nicht bei ihm leben.
Dass Sie ihr Kind mit in die Ehe bringen, hat hierauf auch keinen Einfluss, da das Kind keine Unterhaltsberechtigung gegenüber ihrem Mann hat.
Durch die Ehe entstehen alleine mögliche Unterhaltsansprüche zwischen Ihnen und Ihrem Mann. Allerdings ist Kindesunterhalt grundsätzlich privilegiert, so dass dieser zunächst vom Einkommen des Unterhaltsschuldners abgezogen werden würde.
Auch die Tatsache, dass für ihr Kind kein Unterhalt gezahlt wird, zählt nicht, da dies den Kindern ihres Mannes nicht anzurechnen ist.
Insofern würden sich durch eine Ehe keine grundlegenden Einschränkungen ergeben. Leben Sie mit Ihrem Mann zusammen, könnte vielmehr eine Steigerung des Nettoeinkommens möglich sein, wenn entsprechende Ersparnisse durch das Zusammenleben erfolgen. Auch die Steigerung des Nettoeinkommens durch die Ehe würde Ihrem Mann angerechnet werden und sich ein möglicher Kindesunterhalt hieran bemessen. Allerdings ist das Nettoeinkommen zu berücksichtigen, welches nach Abzug der Steuern in einem möglichen Einkommenssteuerbescheid festgesetzt wird. Kurzfristige Ersparnisse durch niedrigere Lohnsteuervorauszahlungen dürften hier zunächst nicht ausschlaggebend sein.
Daher würden zum derzeitigen Zeitpunkt nach der Zugrundelegung der Düsseldorfer Tabelle folgende Regelsätze gelten, wenn ihr Mann ein Einkommen in Höhe von 2.800,00 € netto erzielen würde:
Kind 12 Jahre: 512,00 Euro abzgl. hälftiges Kindergeld
Kind 15 Jahre 512,00 Euro abzgl. hälftiges Kindergeld
Angemerkt sei, dass er sich mit den 2.800,00 € nur etwa 100,00 € überhalb der nächstniedrigeren Einkommensstufe befindet. D.h., mit einem Betrag von weniger als 2.700,00 € würde ein geringerer Unterhalt zu zahlen sein, hier 490,00 € je Kind abzüglich hälftiges Kindergeld.
Eine Sonderregelung gibt es dann, wenn Sie selbst unterhaltsbedürftig Ihrem Ehemann gegenüber wären. Dann würde ihr Mann 3 unterhaltspflichtige Personen unterhalten müssen, was dazu führt, dass er mit seinem Einkommen eine Einkommensstufe niedriger eingestuft werden würde. Arbeiten Sie jedoch selbst und kommen für ihren Lebensunterhalt selbst auf, wäre dies nicht der Fall.
Es kann also sein, dass aufgrund der Eheschließung sogar eine Verschlechterung bezüglich des Kindesunterhaltes hinsichtlich ihres Mannes eintritt.
Ich hoffe, dass ich ihre Frage zunächst hilfreich beantworten konnte und stehe Ihnen selbstverständlich gerne im Rahmen der weiteren Nachfrage zur Verfügung.
Konnte ich Ihre Frage beantworten, würde ich mich über eine positive Bewertung freuen.
Viele Grüße
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