Unterhalt
Fragestellung
Hallo,wie hoch wären meine Unterhaltsverpflichtungen (ich 2600€ netto) meine Frau ca.1000€ Nettoeinkommen.3 Kinder : 7,14 und 17 Jahre wobei das älteste Kind sich in einer Ausbildung mit ca. 750€ Nettoeinkommen befindet und ich einen Kredit für Wohnungsausstattung (Wohnung meiner Exfrau) in Höhe von 450€ abzahle?M.f.G
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Antwort von Rechtsanwältin Silvana Grass
Sehr geehrter Ratsuchender,
da Sie leider auf meine Nachfrage nicht reagiert haben, gehe ich davon aus, dass nur der pauschale Abzug von 5 % bezüglich der sog. berufsbedingten Aufwendungen zu machen ist. Damit ergibt sich ein Einkommen von 2.600 EUR – 130 EUR = 2.470 EUR.
Gemäß der Düsseldorfer Tabelle wären Sie in die Einkommensstufe 3 (2.301 – 2.700) einzustufen. Da Sie aber mehr als 2 Personen zu Unterhalt verpflichtet sind, werden Sie eine Stufe herabgesetzt, also in Stufe 2 (1.901 – 2.300).
Für das jüngste Kind ergibt sich damit ein Zahlbetrag (das halbe Kindergeld wurde schon in Abzug gebracht) von 322 EUR und für das ältere Kind von 394 EUR. Das älteste Kind hat auch einen Unterhaltsanspruch von 394 EUR. Hierauf hat es sich die Einkünfte abzgl. eines Betrages von 100 EUR für den ausbildungsbedingten Mehrbedarf anrechnen zu lassen und somit 650 EUR. Da die Kindesmutter auch (natural)unterhaltspflichtig ist, wird dieser Betrag hälftig beim Unterhalt des Vaters und hälftig beim Unterhalt der Mutter angerechnet. Somit werden vom Bedarf in Höhe von 394 EUR 325 EUR abgezogen, sodass für das Kind noch 69 EUR zu zahlen sind.
Das von Ihnen angegebene Darlehen, welches nach Ihrer Schilderung ausschließlich einer dritten Person, also Ihrer Ehefrau zufloss, wird insofern nicht einkommensmindernd angerechnet.
Selbst wenn man das Darlehen anrechnen wollte, wäre der Mindestunterhalt von 302 EUR und 370 EUR und 45 EUR (370 – 325) auf jeden Fall zu zahlen. Dies wäre unumgänglich.
Ich hoffe, Ihnen die rechtliche Situation verständlich erläutert zu haben. Sollten sich dennoch Fragen Ihrerseits ergeben, teilen Sie mir dies bitte mit.
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
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