Unterhalt Enkel
Fragestellung
Meine Bekannte hatte vor einigen Jahren ihren jetzt 18-jährigen Enkel in ihre Wohnung aufgenommen, nachdem es mit seiner alleierziehenden Mutter und jüngerem Bruder ständig zu Streitereien gekommen ist. Sie versorgt ihn, putzt und wäscht für ihn, ohne Gegenleistung. Mittlerweilen führt er sich hier noch schlimmer auf, verdreckt die Wohnung, beschimpft und bedroht sogar seine Oma. Diese möchte nun, dass er auszieht, was er freiwillig nicht macht. Was kann sie tun?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwältin und Mediatorin Nicole Koch, LL.M.
Sehr geehrter Fragesteller,
da der Enkel noch seine Mutter hat, ist die Großmutter ihm nicht zum Unterhalt verpflichtet. Sie ist also auch nicht dazu verpflichtet, ihm - so er sich noch nicht selbst ernähren kann - Unterkunft zu gewähren.
Sie hat Ihn mietfrei in Ihre Wohung aufgenommen, quasi als Gast. Ihre Gastfreundlichkeit kann Sie auch jederzeit wieder beenden und ihn auffordern, sich eine andere Bleibe zu suchen, oder zu seiner Familie zurück zu kehren.
Wenn ein Gespräch, am besten unter Zeugen geführt, nicht zum Erfolg führt, sollte Sie ihn schriftlich zum Auszug auffordern und ihm dieses Schreiben beweisbar zukommen lassen. Dies kann z.B. durch persönliche Übergabe in Gegenwart eines Zeugen geschehen, der sich zuvor über den Inhalt des Schreibens versicherte. Auch kann ein entsprechendes Anwaltsschreiben helfen.
Es sollte eine Frist zum Auszug gesetzt werden.
Geht er weiterhin nicht, könnte Ihre Bekannte das Türschloss austauschen lassen. Ein weiteres Betreten der Wohnung wäre zudem Hausfriedensbruch, so dass Strafanzeige erstattet werden könnte. Zivilrechtlich könnte Unterlassung verlangt und notfalls eingeklagt werden.
Am sinnvollsten ist es aber wahrscheinlich, tatsächlich das Schloss auszutauschen und während der Abwesenheit des Enkels dessen Sachen in den Hausflur zu räumen.
Zu denken wäre auch an den Versuch, mit Hilfe der Familie eine Lösung zu finden. Es wäre ja wünschenswert, dass vor dem Verweis aus der Wohnung geklärt wäre, wo der Enkel unterkommen kann.
Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Ich hoffe, dass ich Ihnen hiermit zunächst weiterhelfen konnte und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Dr. N. Koch, LL.M.
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