Unfallversicherung hält mich hin
Fragestellung
Eine Unfallversicherung läßt sich viel Zeit.
Wegen eines Sturzes ist meine Mutter zum Pflegefall geworden. (19. Septmeber 2014) Pflegestufe 3.
Vorher war meine Mutter zwar 80 Jahre alt, ist aber noch Autogefahren und hat sich vollselbstständig versorgt. Keine Pflegestufe.
Wie lange muss man warten, bis die Unfallversicherung eine Entscheidung trifft. Mittlerweile sind über 10.000 € Pflegekosten entstanden. Zeugen für den Sturz im Badezimmer gibt es nicht, sie hat mehrere Stunden auf kalten Fliesen gelegen. Jetzt ist sie desorientieret. Versicherung hat gekündigt, will aber den Fall weiter verfolgen. (liegt schriftlich vor)
Die Versicherung fordert im Oktober ein Gutachten des Krankenhauses, um zu erfahren, ob es ein Sturz war, der den Unfall verursachte oder eine andere Erkrankung, dieses soll das kRankenhaus im nachhinein feststellen.
2 Tage vor dem Sturz habe ich meine Mutter noch besucht.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Oliver Wöhler
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
gerne komme ich auf die Anfrage zurück.
Sie sollten der Versicherung schriftlich eine Frist zur abschließenden Stellungnahme setzen, diese sollte 14 Tage betragen. Generell ist die Versicherung nach § 187 I VVG verpflichtet binnen eines Monats zu erklären, ob die Leistungspflicht anerkannt wird. Die Frist beginnt aber erst wenn die erforderlichen Unterlagen zur Beurteilung vorliegen. Bei Invaliditätsleistungen, die bei Ihnen wohl einschlägig sind, beträgt die Frist 3 Monate.
Die Stellungnahme des Krankenhauses müsste längst vorliegen. Problem im Fall Ihrer Mutter dürfte sein, dass in vielen Versicherungsverträgen Krankheiten nicht versichert sind. Wenn der Unfall also durch eine Krankheit entsteht, hier also etwa Sturz durch Schlaganfall, dann läge kein Unfall im Sinne der Versicherungsbedingungen vor. Man muss also abklären welche Erkrankungen bei Ihrer Mutter vorliegen bzw. vorlagen.
Sie sollten die Verzögerung nicht weiter hinnehmen, daher der Rat eine Frist zu setzen. Nach Fristablauf sollten Sie spätestens einen Anwalt beauftragen.
Erkennt der Versicherer an, ist der Anspruch binnen 2 Wochen fällig, vgl. § 187 II VVG.
Ich stehe gerne für weitere Fragen oder eine Vertretung zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt
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