Unfall
Fragestellung
Mein Mann wurden in einem Auffahrunfall verwickelt als er den hinter sich den nachvolgenden Wagen im Rückspiegel schnell auf sich zukommen sah hat mein Mann sein Auto rechts in den graben gelenkt , somit hatten die nachvolgenden Autos mehr Bremsweg und sind meinem Mann nicht aufgefahren und es konnte ein weiteres auffahren verhindert verdenken . Das Auto meines Mannes war ein Mietwagen er hat dies sofort gemeldet und auch die Polizei hat sein Reaktion gelobt .Die Autovermietung schickte den ADAC und der Wagen wurde aus dem Graben gezogen sonst hatte der Wagen keinerlei Beschädigungen .Nun will die Autovermietung das mein Mann den ADAC bezahlt . Wir haben der Autovermietung geschrieben das die Kosten dafür der Unfall Verursacher tragen muss denn auch auf dem Unfallbericht steht mein Mann deindeutig nicht als Unfallverursacher.Aber diese drohen mit Inkasso . Da wir selber Beim ADAC sind hätten wir diesen ja kostenlos in anspruch nehmem können .Aber die Autobermietung hat ohne meinen Mann zu informieren den Abschleppdienste bestellt Wiw ist da die Rechtslage ?
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Antwort von Rechtsanwalt Johannes Kromer
Sehr geehrter Ratsuchender,
für eine verbindliche Antwort, müsste man sich die Vertragsbedingungen des Autovermieters ansehen. Gerne lassen Sie mir diese zukommen.
Grundsätzlich ist es leider so, dass Ihr Mann eine vertragliche Beziehung zu dem Autovermieter eingegangen ist und er selbst einen Schaden dadurch herbeigeführt hat, dass er von der Straße abwich. Ob der Autovermieter - oder Ihr Mann - deswegen auch einen Anspruch gegen den Unfallverursacher haben, ist eine andere Frage. Im Zweifel haftet sowohl Ihr Mann, als auch der Unfallverursacher. Der Autovermieter kann sich daher frei aussuchen, wen er in Anspruch nimmt. Ihr Mann müsste sich dann beim Unfallverursacher schadlos halten (Regressanspruch).
Spannend ist nun die Frage mit der ADAC-Mitgliedschaft. Auch hier kommt es wohl maßgeblich auf die Vertragsbedingungen an. Daher an dieser Stelle nochmals das Angebot, mir diese - im Rahmen der kostenlosen Nachfrageoption - zukommen zu lassen.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Kromer
Rechtsanwaltskanzlei Kromer
Tannenweg 17
72654 Neckartenzlingen
Tel. 07127 349 - 1208
Fax 07127 349 - 8731
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Mit freundlichen Grüße
Daniela Jänicke