Unbeschränkt Einkommensteuerpflichtig
Fragestellung
Wir sind März 2011 von Deutschland nach Irland weggezogen (ich Irin, er Deutscher) und sind da seitdem wohnhaft. Für Jan. bis März 2011 haben wir letztmalig eine deutsche Einkommenssteuererklärung abgegeben. (Mein Mann bleibt weiterhin in D 'beschränkt steuerpflichtig'.)
Ende 2012 haben wir uns aus trivialen Gründen (Wahlen, etc.) an unseren Berliner Ferienwohnung angemeldet, obwohl wir höchstens dreimal im Jahr für eine Woche da sind. Kann uns dies zum Verhängnis werden? Sollen wir uns sofort wieder abmelden, um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen, wo wir einkommenssteuerpflichtig sind?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
0900-1010 999 * anrufen
Antwort von Steuerberater Dipl. Finanzwirt Ulrich Hiller
Sehr geehrte Ratsuchende,
Ihre Frage betrifft das Problem, ob Sie und/oder Ihr Ehemann in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind.
Dies ist nach der gesetzlichen Vorschrift (§ 1 des Einkommensteuergesetzes) dann der Fall, wenn Sie im Inland (D) einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Damit ist gemeint, dass der Lebensmittelpunkt, d.h. der Mittelpunkt Ihrer gesamten (beruflichen und privaten) Lebensinteressen im Inland liegt. Hier wird natürlich auch daran angeknüpft, wie oft und wie lange Sie sich innerhalb eines Jahres in D aufhalten. Wenn das - wie Sie angeben - nur für drei Wochen im Jahr der Fall ist, so wird man kaum von einem Lebensmittelpunkt sprechen können. Auch dass es sich bei Ihrer Berliner "Meldeadresse" um eine Ferienwohnung handelt, spricht sicherlich gegen eine dauerhafte Nutzung im Sinne eines Mittelpunktes Ihrer gesamten Lebensinteressen.
Wenn Sie dauerhaft in Irland leben, so werden Sie dort der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht unterworfen (in den EU-Staaten sind die diesbezüglichen Regelungen ähnlich, d.h. zumindest vergleichbar). Auch dies spricht gegen eine unbeschränkte Einkommensteuerpflicht in Deutschland, denn man kann naturgemäß nur einen Lebensmittelpunkt haben.
Als Fazit kann ich Ihre Frage nach der unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland verneinen. Lediglich eine beschränkte Steuerpflicht (ich vermute, dass Ihr Mann die FeWo in Berlin vermietet) kommt in Betracht für die sogenannten "inländischen Einkünfte", die durch das Einkommensteuergesetz genau und abschließend definiert werden (§ 49). Aus Gründen der Einkommensteuer brauchen Sie sich also nicht abzumelden. Wenn Sie aber sicher gehen wollen, dass Ihnen wegen der Meldeanschrift in Berlin niemand diesbezügliche Fragen stellt (und Sie dann dies alles erklären müssen), dann wäre eine Abmeldung natürlich gleichwohl zu erwägen.
Ich hoffe, dass Ihnen meine Antwort weiterhilft. Bitte nutzen Sie ansonsten gern die Rückfragefunktion auf dieser Seite. Im Übrigen freue ich mich über eine positive Bewertung, wenn Sie zufrieden sind.
Herzliche Grüße auf die Grüne Insel
Ulrich Hiller
Steuerberater
Sie haben eine Frage im Bereich Steuererklärung?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen
Bewertung des Kunden
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
Ich denke aber, dass Sie mit diesen sich deckenden Auskünften auf der sicheren Seite sind und den deutschen Fiskus insoweit nicht fürchten müssen!
Viele Grüße
Ulrich Hiller