unaushaltbarer Lärm
Beantwortet
Fragestellung
Mein Nachbar macht Abbrucharbeiten im Haus und dies geht schon mehrere Tage auch Samstags und das von 06.30 Uhr bis 20 Uhr ohne nennenswerte Pause. Muß die Mittagsruhe nicht eingehalten werden?
Man versteht sein eigenes Wort nicht.
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Antwort des Experten
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Ruhezeiten sind in jedem Fall einzuhalten.
Zu beachten ist auch die 15. BImSchVO (Gerägte- und MaschinlärmschutzVO) vom 29.08.2001. Zudem gibt es diverse Verwaltungsvorschriften, die Baulärmgeräuschimissionen und Immissionen im Zusammenhang mit spezifischen Baugeräten betreffen.
Hinzukommt das jeweilige Landesimmissionsschutzgesetz.
Die zulässige Lautstärke ergibt sich aus diesen Gesetzen. Sie können insoweit bei dem für Sie zuständigen Ordnungsamt nachfragen, wie die jeweiligen kommunalen Regelungen gefasst sind.
Sollte Ihr Nachbar gegen Lärmschutzvorschriften durch die Abbrucharbeiten verstoßen, wäre die Behörde zuständig für Abwehrmaßnahmen und Sanktionen.
Zivilrechtlich könnten Sie sich auf Unterlassungsansprüche nach §§ 862, 1004, 906 BGB berufen. Wesentliche Beeinträchtigungen bei der Benutzung Ihres Grundstücks durch die Lärmeinwirkungen Ihres Nachbarn müssen Sie danach nicht dulden.
Unwesentlich ist eine Beeinträchtigung dann, solange die im Gesetz festgelegten Grenzwerte nicht überschritten werden.
Mit freundlichen Grüßen
RA K. Roth
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