Umzug während doppleter Haushaltführung
Beantwortet von Steuerberater Dipl-Finanzwirt Jeannette Klüsener
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
seitdem ich aufgrund einer Neuanstellung den Arbeitsort gewechselt habe, führe ich einen doppelten Haushalt.
An meinem Arbeitsort bin ich im vergangenen Jahr zweimal umgezogen (Hotel->WG-Zimmer->Wohnung).
Wie gebe ich die Unterkünfte korrekt an?
Als jeweils neuen doppelten Haushalt? Oder für insgesamt einen doppelten Haushalt bei "Kosten der Unterkunft" dann mit 3 Einträgen?
Die Unterkünfte wurden nicht parallel genutzt und das Beschäftigungsverhältnis, bzw. der -ort sind gleich geblieben.
Mit freundlichen Grüßen
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Dipl-Finanzwirt Jeannette Klüsener
Sehr geehrter Ratsuchende,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen geschilderten Sachverhaltsdarstellung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis durchaus beeinflussen.
Nach § 9 Abs.1 Satz 3 Nr. 5 EStG sind Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit auch notwendige Mehraufwendungen, die Ihnen als Arbeitnehmer wegen einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung entstehen.
Eine doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn der Arbeitnehmer zwei Hausstände unterhält: einen an seinem Hauptwohnsitz und einen am Beschäftigungsort (Ort derersten Tätigkeitsstätte), d. h. in der Gemeinde, in der der Arbeitsplatz des Arbeitnehmers liegt, den er regelmäßig aufsucht.
Sie müssen am Ort Ihrer ersten Tätigkeitsstätte also eine Zweitwohnung haben. Als solche gilt jede Unterkunft am Beschäftigungsort.
Als Zweitwohnung können Sie wählen, zwischen einer Miet- oder einer Eigentumswohnung, einem möblierten Zimmer, einem Hotelzimmer oder auch einer Gemeinschaftsunterkunft. Sie können diese beliebig wechseln. Sie müssen nur Ihre Aufwendungen nachweisen. Diese listen Sie als Kosten der Unterkunft im Rahmen der Zusammenstellung der Aufwendungen für die Doppelte Haushaltsführung auf bzw. tragen die Summe der Kosten für die Unterkunft in die Anlage N Seite 3 Zeile 79.
Tipp:
Vergessen Sie auch nicht, die Kosten für Suchen und Besichtigen der Wohnung am Beschäftigungsort steuerlich abzusetzen.
Sie sollten nur darauf achten, dass Sie Ihren Lebensmittelpunkt nicht in die Zweitwohnung verlagern. Die doppelte Haushaltsführung wird sonst nicht anerkannt.
Anmerkung:
Die Aufwendungen für die Zweitwohnung werden ab dem Veranlagungszeitraum 2014 auf höchstens 1.000,00 € monatlich gedeckelt.
Wird der monatliche Höchstbetrag von 1.000,00 € nicht ausgeschöpft, ist eine Berücksichtigung des nicht ausgeschöpften Betrages in den anderen Monaten des Bestehens der doppelten Haushaltsführung im selben Kalenderjahr möglich.
Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen weitergeholfen und konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen.
Mit freundlichen Grüßen
Jeannette Uhlig, Steuerberaterin
Sie haben eine Frage im Bereich Einkommensteuererklärung?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen