Umsatzsteuersonderprüfung - Zuschätzung
Beantwortet von Steuerberater/Dipl.-BW (FH) Sascha Blum in unter 1 Stunde
Fragestellung
Am 3.2.2017 fand, für die Jahre 2014 und 2015, eine Umsatzsteuersonderprüfung statt. Nach Vorlage der Prüfungsfeststellung wurde mir mitgeteilt, dass eine Zu-
schätzung für die o.g. Jahre in Höhe von jeweils 8.000,00 € stattgefunden hat.
Gegen diese Zuschätzung möchte ich nun Einspruch erheben.
Teilen Sie mir bitte mit, ob der Einspruch möglich ist.
U. D.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater/Dipl.-BW (FH) Sascha Blum
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage! Im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert beantworte ich Ihnen gerne die gestellten Fragen aufgrund der gewünschten Detailtiefe und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen vorgenommen Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu dem Sachverhalt verändern das rechtliche Ergebnis.
Üblicher Weise erhalten Sie einen vorläufigen Prüfbericht, als "Dikusionsgrundlage". Sie müssen dann dem Finanzamt klarmachen, dass Seine Annahmen und oder seine Berechnung falsch sind. Wie hoch ist der Zuschlag in Prozent?
Gegen einen Prüfbericht, auch wenn er dann endgültig ist, können Sie keinen Einspruch einlegen. Sie müssen da schon die Bescheide abwarten, die aufgrund der Prüfungsfeststellungen ergehen. Gegen diese Bescheide können Sie dann Einspruch einlegen und nach einer negativen Einspruchsentscheidung auch Klage erheben.
Gerne stehe ich für Rückfragen und Erläuterungen zur Verfügung.
Mit besten Grüßen
Sascha Blum
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