Umsatzsteuerpflicht
Fragestellung
Guten Tag Frau Uhlig!
Ich bin nebenberuflich als niedergelassener Heilpraktiker tätig und für diese Tätigkeit umsatzsteuerbefreit. Parallel dazu gebe ich Kurse in Stressbewältigung, die umsatzsteuerpflichtig wären, wenn ich über der Geringfügkeitsgrenze läge. Bisher liege ich mit meinen selbständigen Gesamteinkünften unter 17500€ / Jahr.
Nun die Frage: Werden die Einkünfte meiner Kurse umsatzsteuerpflichtig, wenn die Gesamteinkünte meiner selbständigen Tätigkeit über 17500€ liegen oder, wenn nur die Kurseinnahmen darüber liegen?
Mit freundlichen Grüßen
Christoph Millington-Herrmann
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Dipl-Finanzwirt Jeannette Klüsener
Sehr geehrter Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich möchte Ihnen nachfolgend im Rahmen einer Erstberatung einen Überblick über die steuerlichen Besonderheiten Ihres vorgetragenen Sachverhalts geben:
Grundsätzlich gilt nach § 19 UStG:
Die für Umsätze...geschuldete Umsatzsteuer wird von inländischen Unternehmern nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zzgl. Umsatzsteuer m vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.
Umsatz...ist der nach vereinnahmten Entgelten bemessene Gesamtumsatz.
Gesamtumsatz ist die Summe der ... steuerbaren Umsätze...abzüglich der Umsätze, die nach § 4 ... Nr. 11 bis 28 steuerfrei sind.
Sie erzielen als Heilpraktiker umsatzsteuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 14a UStG.
Somit werden diese nicht in die Summe von EUR 17.500/Jahr miteinberechnet.
Zur Summe von EUR 17.500 werden in Ihrem Sachverhalt nur die Umsätze aus den Kursen zusammengerechnet. Wenn diese Umsätze (incl. USt) die Summe von 17,5 TEUR übersteigen, sind die Umsätze aus den Kursen gesamt umsatzsteuerpflichtig.
Ihre Umsätze aus der Heilpraktikertätigkeit bleiben weiterhin umsatzsteuerbefreit.
Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen weitergeholfen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Jeannette Uhlig, Steuerberaterin
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