Umsatzsteuerpflicht
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich erstelle in Deutschland Videos, die auf einen Server in der USA dann hochgeladen werden und im Internet zum Verkauf stehen. Die Abrechnungen erhalte ich in Form von Schecks aus der USA in Dollar ausgestellt. Meine Frage ist nun, ist meine Leistung im Inland Umsatzsteuerpflichtig?
Für die Filmerstellung werden oftmals Models verpflichtet. Die Models arbeiten bei der Videoerstellung im Inland mit. Die Verträge werden mit den Models in dessen Heimatländern in Ungarn, Rumänien unterzeichnet. Sind diese Honorare ebensfall Umsatzsteuerpflichtig?
Ich bedanke mich im voraus und würde mich freuen, wenn Ihre Antwort vielleicht auch mit den jeweiligen Paragrafen beantwortbar wäre.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Dipl.-Kfm. Rainer Schenk
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen vorgenommen Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis durchaus beeinflussen.
Die Umsatzsteuerpflicht ist abhängig vom Leistungsort und dem Status des Leistungsempfängers.
Leistungen zwischen Unternehmen (B2B) werden am Ansässigkeitssort des Dienstleistungserbringers besteuert. In Ihrem Fall also in Deutschland.
Leistungen an Privatpersonen (B2C) in der EU werden grundsätzlich am Ansässigkeitssort des Käufers besteuert. Das betrifft auch Privatpersonen im Drittland (z.B. USA). Demnach würde in dem jeweiligen Land die Umsatzeteuer dieses Landes anfallen. Für die EU gibt es ein Vereinfachungsverfahren, das MOSS (Mini One Stop Shop).
Durch den Verkauf der elektronischen Leistungen über Reseller kann die Umsatzsteuerproblematik reduziert werden. Ob Sie in den USA einen echten Reseller einsetzen, erschließt sich mir anhand Ihrer Angaben leider nicht.
Was die Leistungen Ihrer Models anbelangt, so ist anzunehmen, dass diese ihre Leistungen nicht in Ihrem Wohnsitzstaat für Ihre Videoproduktion erbringen, sondern in Deutschland und dort für Ihr Unternehmen. Dieser Sachverhalt hat somit eine gewisse Komplikation. Seit 1. Januar 2010 gilt als Grundregel, dass Leistungen an Unternehmen für das Unternehmen dort steuerbar sind, wo der Leistungsempfänger (Auftraggeber) seinen Sitz hat (hier Deutschland), beziehungsweise wenn die Leistung an eine Betriebsstätte ausgeführt wird, wo diese ihren Sitz hat. Sie sind somit der Leistungsempfänger und schulden die deutsche Umsatzsteuer und müssen diese gegenüber Ihrem Finanzamt deklarieren.
Leider ist es nicht möglich, eine konkrete Roadmap für die Umsatzsteuerthematik Ihres Unternehmen im Rahmen dieser Erstberatung und bei dem gegebenen Preis zu erstellen. Gerne bin ich bereit, sofern Sie weitere notwendige Angaben machen, eine dezidierte steuerliche Würdigung im Rahmen einer Folgeberatung für Sie vorzunehmen. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie daran interessiert sind.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Rainer Schenk
Steuerberater
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Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
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für eine Beantwortung benötige ich noch weitere Informationen:
mit wem kommen die Verträge für die Videos zustande?
Werden darüber Onlineverträge abgeschlossen? Sind das private oder gewerbliche Abnehmer? Bitte stellen Sie mir die Konditionen der (online) abgeschlossenen Verträge zur Verfügung.
Sind die verpflichteten Models ebenfalls gewerblich tätige Models mit Anmeldung der Tätigkeiten in Ihren Heimatländern?
Wenn ich die Informationen als X-Mail erhalten habe, kann ich Ihnen für eine Beantwortung mein Honorar vorschlagen und Sie erhalten natürlich auch die Angabe aller §§ für die steuerliche Beurteilung.
Mit freundlichen Grüßen
StB Peter
würden Sie bitte freundlicherweise die Deadline um einen Tag verlängern.
Dankeschön
Dr. Schenk
erst einmal vielen Dank, ich bin an einer genaueren Lösung interessiert. Bitte senden Sie mir Ihre Honorarvorstellung und die von Ihnen noch benötigte Unterlagen.
Zuzsammenfassend kann ich vorerst festhalten, dass der Verkauf der Videos über den Server in der USA nicht der deutschen Umsatzsteuer unterliegt, da meine Klicks mit Schecks in US Dollar bezahlt werden von dem Serverbetreiber habe ich hier keine USt pflicht. Bei den Models wäre dann für die Rechnung eine Umstzsteuerpflicht in Deutschland gegeben. Ist das der Konsenz bevor Sie genauer in die Prüfung des Falles einsteigen?
Viele Dank
nein das ist leider. icht generell der Fall. Sie führen Ihr Unternehmen von deutschland aus, somit befindet sich der ort der Geschäftsleitung in Deutschland. Wenn Sie an Privatpersonen in dern USA liefern, fällt keine deutsche Umsatzsteuer an. Ich gehe indessen davon aus, dass Sie ausnahmslos Ihr Geschäft als B2C betreiben. Es kommt insfern immer darauf an, in welches Land Sie liefern. Die Bezahlung mit und der Server in den USA spielen dabei überhaupt keine Rolle. Strukturierne Sie Ihr daher Geschäftsmodell steuerlich nicht dezidirt durch,werden Sie auch vom deutschen Finanzamtnbzgl der Umsatzsteuer „zur Kasse“ gebeten. Ich rate Ihnen daher, sich hier steuerlichen Expertenrat einzuholen. In Bezug auf die Leistungen ihrern ausländischen Models sind Sie der Schuldner der Umsatzsteuer, wobei hier von Bedeutung ist, wie der jeweilige Vertrag lautet und aus welchem Land das Model kommt.
Gerne stehe ich Ihnen zur Verfügung. Meinen Kanzlei ist auch in der Lage, für Sie ein Dauermandat zu übernehmen undzwar völlig flexibel und ortsunabhängig, weil eben modern, papierlos und digital strukturiert.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Rainer Schenk
(Steuerberater, Certified Tax Advisor, Qualitätsmanager)