Umsatzsteuer
Fragestellung
Guten Tag,
ich habe eine Frage zur Umsatzsteuer: Mein Unternehmen bietet zweierlei
Dienstleistungen/Produkte an, die jeweils an einen internationalen Kundenstamm (Deutschland, EU-Ausland und Nicht-EU-Ausland) erbracht werden:
1) Online-Dienstleistung "VPN", ein Anonymisierungsdienst im Internet, reine Nutzung per Software
2) VPN-Router - ein Internet-Router, der als Ware versendet wird um die gleiche Dienstleistung 1) ohne Softwarenutzung zur Verfügung zu stellen
Bekannt sind mir die jeweiligen Regelungen für Deutschland (Deutsche Mehrwertsteuer) sowie für das EU-Ausland (Abführung der Umsatzsteuer per MOSS).
Ich bin unsicher, wie es sich mit der Umsatzsteuer im Nicht-EU-Ausland für die beiden Fälle 1) und 2) verhält bzw. ob ggfs. die Lieferung umsatzsteuerbefreit erfolgen kann. Es handelt sich jeweils um Privatkunden, so dass ich mir bei fixem Endpreis eine ggfs. höhere Marge erhoffe.
Wenn Sie mir weiterhelfen können, würde ich mich sehr freuen.
Besten Dank und mit freundlichen Grüßen
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Björn Balluff
Sehr geehrter Ratsuchender,
für solche Leistungen wird die Besteuerung gemäß § 3a Abs. 5 UStG am Wohnsitz des Kunden durchgeführt. Somit erbringen Sie steuerpflichtige Umsätze außerhalb der EU.
Ein an das sogen. Reverse-Charge Verfahren angelehnte Verfahren gibt es in verschiedenen Staaten außerhalb der EU, wie z.B. der Schweiz. Jedoch wird hier auch gefordert, dass der Leistungsempfänger ein Unternehmer ist. Folglich kann die Steuerpflicht nicht an den Kunden übertragen werden.
Eine Steuerbefreiung halte ich für sehr unwahrscheinlich und ist auch abhängig von dem jeweiligen Staat.
Eine Steuerbefreiung für eine Lieferung würde nur in Betracht kommen, wenn hier das Lieferelement, d.h die Übertragung der Verfügungsmacht an einem Gegenstand im Vordergrund steht. Vorliegend steht jedoch die eigentliche Softwarennutzung im Vordergrund - der Router ist lediglich eine andere Möglichkeit die Dienstleistung in Anspruch zu nehmen.
Daneben kann bei einer Lieferung an Privatpersonen eine Steuerbefreiung nicht in Betracht kommen, da jemand (Sie / Kunde) die Lieferung letztendlich versteuern muss. Die Steuerbefreiung für den Lieferer kommt nur bei Verkäufen an Unternehmer in Betracht. Wegen o.a. Überlegung zum Leistungsgegenstand (Nutzung Software) liegt jedoch eine sonstige Leistung vor.
Sie können nun folgendes tun:
a) Ihre Dienstleistung nur noch innerhalb der EU anbieten
b) sich bei einem Steuerberater aus dem betreffenden Land über die umsatzsteuerliche Behandlung informieren.
Ich gehe, wie gesagt, von einer Steuerpflicht im Ausland aus. Möchten Sie das Risiko einer möglichen Steuerhinterziehung umgehen, bleibt nur Registrierung oder nur Kunden aus der EU annehmen.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen weitergeholfen zu haben. Über eine positive Bewertung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff
Steuerberater
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besten Dank für Ihre ausführliche Antwort.
Eine konkrete Rückfrage habe ich jedoch noch.
Vor dem von Ihnen beschriebenen Hintergrund, dass die Umsatzsteuer in jedem der beschriebenen Fälle im Land des Kundens anfällt, gehe ich richtig in der Annahme, dass es inkorrekt wäre, die Umsatzsteuer dann alternativ in Deutschland abzuführen?
Mit freundlichen Grüßen,
Florian Gattung
Beste Grüße,
Björn Balluff