Umbuchung einer Reise
Beantwortet in unter 1 Stunde
Fragestellung
Guten Tag,
folgende Frage:
bei einem Reisebüro wurde eine Reise inklusive mehrerer Flüge gebucht für 2 Personen.
Sowohl Person A als auch Person B haben die Unterlagen für die Reise unterschrieben. Der Rechnungsempfänger der Reise ist allerdings nur Person B. Es sind beide Personen als Teilnehmer auf der Rechnung ausgewiesen. Bezahlt wurde die komplette Reise vom Konto der Person A. Kann nun Person B ohne Zustimmung von Person A, die Reise von Person A auf eine andere Person C umbuchen?
Vielen Dank für ihr Bemühen!
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Antwort des Experten
Sehr geehrter Ratsuchender,
Sie müssen hier das Aussen- vom Innenverhältnis unterscheiden.
Im Aussenverhältnis - also im Verhältnis zum Reisebüro - kommet es darauf an, wer Vertragspartner beweorden ist. Dabei sind die Zahlung ebenso wie die Rechnungstellung Indizien, aber nicht allein entscheidend. In der Regel untwrscheiden die Reiseveranstalter zwischen dem "Anmelder", der Vertragspartner wird, und den Teilnehmern, die keine eigenen primären vertraglichen Ansprüche aus dem Reisevertrag haben. Darauf müssten Sie Ihr Exemplar der "Anmeldung" prüfen. Ergänzend sind die AGB massgeblich, deren Inhalt Sie prüfen müssen.
Wenn A allein oder gemeinsam mit B Vertragspartner ist, kann B - vorbehaltlich anderer Regelungen in den AGB, falls diese wirksam sind - nicht alleine umbuchen.
Im Verhältnis A-B (Innenverhältnis) kommt es auf die Vereinbarunegen an und auf die Umstände der Reise.
A sollte den Veranstalter vorsorglich darauf hinweisen, dass er mit einer Umbuchung auf C nicht einverstanden ist und B auffordern dies zu Unterlassen, notfalls unter Androhung einer einstw. Verfügung
Alles Gute!
Freundliche Grüße
M. Kinder
Rechtsanwalt
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