Überraschende Klausel Reiseversicherung bei Hotelbuchung
Fragestellung
Verkauf einer Reiseversicherung als integraler Bestandteil einer Hotelbuchung.
Frage: Ist nachfolgende Vorgehensweise des Hotels rechtlich ok ?
Ablauf:
- Anfrage für ein 10 -tägigen Aufenthalt durch mich per Mail
- Angebot des Hotels zurück mit Reisedaten/ Preis per Zimmer etc
- diese normalen Daten einer Buchung waren hervorgehoben
- im Fliesstext darunter: "in der Regel schliessen wir für alle
Gäste eine Reiseversicherung ab.Sollten Sie ausdrücklich
darauf verzichten wollen, geben Sie uns bitte Bescheid.
Ansonsten schliessen wir die Versicherung automatisch für
Sie ab.
Ich habe mich beim Check des Angebotes voll auf die Preise/ Termine / Zimmer etc konzentriert und deshalb die Einzelheiten im Fliesstext nicht realisiert. Außerdem habe ich einen solch aktiven Verkauf einer Versicherung durch ein Hotel noch nie so erlebt und deshalb dort auch nicht erwartet.
- ich habe dann die Buchung per Mail bestätigt mit Hinweis auf
den Zeitraum/ Preis pro Zimmer ( mit Bezug auf Angebot )
Reiseversicherung natürlich nicht bestätigt, weil nicht auf
dem Radar
- in der Reservierungsbestätigung wird Buchung angenommen.
Außerdem dort: " nachdem Sie dem automatischen Abschluss
einer Reiseversichung nicht widersprochen haben für Sie die
Reiseversichung abgeschlossen. Der Preis für die Police ist
100,- Euro für 10 Tage." ( Preis der Versicherung wird erst
in der Reservierungbestätigung erstmals erwähnt.
Leider habe ich diesen Passus auch in der Reservierungsbetätigung nicht realisiert. Einfach weil Fokus auf Preise / Termine und nicht den Fliesstext darunter.
Letztendlich habe ich bei Abreise auch die 100,- Euro für die Versichung bezahlt bezahlen müssen.
Frage: Kann ein Hotel das so machen ? Kommt ein Vertrag zustande auch ohne Zustimmung ?
bzw. reicht der Tatbestand von ..." Sie haben nicht widersprochen "
Oder liegt einfach der Fehler bei mir, weil ich nicht konzentriert genug gelesen habe ?
Danke. Wolfgang Bakker
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Robert Weber
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
da es im normalen Fließtext stand, ist es eine standardisierte Klausel und unterliegt der sogenannten AGB-Kontrolle. Die Klausel ist eine überraschende Klausel, d.h. Sie hätten nicht damit rechnen müssen.
Daher ist die Klausel unwirksam.
Dass die Versicherung auch auf der Reservierungsbestätigung erwähnt wird, ist unwichtig, da da der Vertrag ja bereits geschlossen war.
Sie haben daher gegen das Hotel einen Anspruch auf Rückerstattung. Wenn der Betrag direkt an die Versicherung gezahlt wurde, gilt der Anspruch gegen die Versicherung.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
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Und Nachfrage zur Aussage des Hotels: "Wir haben ein Angebot gemacht über die Versicherung,Sie haben nicht widersprochen, also haben Sie den Vertrag abgeschlossen".
Ist das so ? Wolfgang 'Bakker
wenn diese Klausel bei allen Kunden verwendet wird, wovon auszugehen ist, handelt es sich durchaus um AGB, so dass die Klausel unwirksam ist.
Ein Vertragsschluß durch Nicht-Handeln ist bei Verbrauchern unmöglich, zudem fehlt da klar die Vertretungsvollmacht.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt