Überprüfung Ehevertrag
Fragestellung
Ich habe vor ca. 10 Jahren vor der Ehe mit meiner Frau einen Ehevertrag abeschlossen.
Jetzt werden meine Frau und ich uns trennen.
Ich möchte gerne wissen ob dieser Ehevertrag in dieser Form noch bestand hat.
Gemeinsame Kinder haben wir nicht.
Mfg
Ralph von Warburg
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Reinhard Otto
Guten Tag,
ich habe inzwischen den mir zugesandten Ehevertrag geprüft.
Er könnte problematisch sein im Hinblick darauf, dass in diesem Vertrag kumulativ der Versorgungsausgleich, sämtliche Ansprüche auf nachehelichen Unterhalt und auch der Zugewinnausgleich vollständig ausgeschlossen worden sind.
Hier sind nach Abschluss Ihres Vertrages höchstrichterliche Entscheidungen ergangen, die solche Verträge restriktiver auslegen im Hinblick auf die unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners.
Hier ist an erster Stelle zu nennen der BGH, Urteil vom 31.10.2012, Az.: XII ZR 129/10.
Sollte Ihre Frau darlegen, seinerzeit in einer unterlegeneren Position gewesen zu sein, UND hat sich ihre Situation im Laufe der Ehe nicht so entwickelt, dass sie von eigenen Einkünften oder Vermögen leben kann, UND stellt sich dies in einer Gesamtschau als unausgewogen und ungerecht dar, kann Unwirksamkeit des gesamten Vertrages oder einzelner Positionen durchaus angenommen werden.
Der Vertrag stellt also keine absolut gültige Regelung dar. Ob er gekippt werden kann, hängt jedoch von verschiedenen, hier nicht bekannten Umständen ab, die im Bedarfsfall genau analysiert werden müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Sie haben eine Frage im Bereich Familienrecht?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen
ich werde den Vertrag prüfen und Ihnen das Ergebnis hier zeitnah mitteilen.