Überprüfung Anwaltsrechung
Beantwortet von Rechtsanwalt und Mediator Christian Joachim
Fragestellung
Sehr geehrter Herr RA Joachim,
da YourExpert inzwischen das Geld zurück überwiesen hat, nun eine erneute Beauftragung.
Wir hatten ja gestern dazu Kontakt. Die Unterlagen liegen Ihnen ja hoffentlich noch vor.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine HüD
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt und Mediator Christian Joachim
Sehr geehrter Fragesteller,
ich komme nunmehr dazu Ihre Frage zu beantworten, weise allerdings bereits jetzt darauf hin, dass es sich hier ja nicht nur um eine Rechnung, sondern insgesamt um sieben Rechnungen handelt, die zu prüfen wären. Insofern wäre eigentlich eine Erhöhung des Einsatzes angezeigt gewesen. Aufgrund der Zeitverzögerung sich hiervon allerdings zunächst ab und habe mir die Rechnungen angeschaut.
Die Rechnungen sind zunächst bis auf die erste Rechnung mit entsprechenden Leistungsbeschreibungen versehen, also in welcher Angelegenheit die Rechnung gelegt worden ist.
Rechnerisch gehe ich zunächst davon aus, dass diese korrekt sind, von den jeweiligen Gebühren sind die Berechnungen ebenfalls plausibel.
Was auffällig ist, ist das zahlreiche Dinge bereits außergerichtlich behandelt worden sind und es müsste dann hinterfragt werden, ob hier dann eine gerichtliche Regelung erfolgt ist. Dann könnten zum Beispiel Anrechnungen der außergerichtlich gelegten Rechnungen erfolgen, s.u.
Des Weiteren gehen die Gegenstandswerte sehr durcheinander. Hierauf müsste ein Hauptaugenmerk gelegt werden, ob die Gegenstandswertes richtig ermittelt worden sind. Es gibt hier zu fast jedem Thema unterschiedliche Werte, so unter anderem auch im außergerichtlichen Bereich für das Scheidungsverfahren, indem auch ein Vergleich protokolliert worden ist und für das bereits im Jahr 2015 eine Rechnung gelegt worden ist, obwohl erst im Jahr 2017 mit ganz anderen Gegenstandswerten hier eine entsprechende gerichtliche Entscheidung erfolgt ist.
Im außergerichtlichen Bereich wäre daher auch zu hinterfragen, ob die Gegenstandswerte richtig angesetzt worden sind. Hierzu liegen mir allerdings keine Informationen vor.
Des Weiteren wäre zu hinterfragen, hier fehlen auch entsprechende Protokolle und Entscheidungen des Gerichtes zu den einzelnen gerichtlichen Verfahren, ob in den einzelnen Verfahren tatsächlich auch noch über andere Dinge Vergleiche geschlossen worden sind. Andernfalls könnte die Verfahrensgebühr für die Protokollierung eine Einigung infrage gestellt werden.
Insofern wäre hier eine eingehende und ausführliche Begutachtung notwendig, für die sicherlich 1-3 Stunden angesetzt werden müssen, da sämtliche Rechnungen nachberechnet werden müssen anhand der Angaben, die Sie zum entsprechenden Verfahrensablauf machen oder noch im Rahmen von gerichtlichen Unterlagen einreichen und auch möglicherweise ein Telefonat notwendig wäre.
Zumindest zum jetzigen Stand ergeben sich Fragen hinsichtlich der korrekten Zuordnung der Gegenstandswertes und der möglichen Anrechnung von außergerichtlicher Tätigkeit für das gerichtliche Verfahren. Hier muss in der Regel, wenn das außergerichtliche Verfahren noch einmal gerichtlich behandelt wird, eine Anrechnung erfolgen in Höhe der Hälfte der außergerichtlichen Geschäftsgebühr, die hier in den gerichtlichen Kostenrechnungen zwar teilweise auftaucht, allerdings ist die Höhe, insbesondere in der Rechnung 4 nicht nachvollziehbar und auch in der Rechnung 6 wäre zu prüfen, warum lediglich auf einen Teil die Anrechnung erfolgt ist.
Ich hoffe, dass ich Ihnen zunächst hilfreich geantwortet habe und bitte um Weisung, wie in der Angelegenheit weiter Verfahren werden soll, da zum jetzigen Sachstand die vollständige Überprüfung aus den oben genannten Gründen nicht möglich erscheint. Wir können diese gerne erledigen, bitten dann aber auch entsprechend um eine Erhöhung des Einsatzes oder um eine Konsultation direkt, damit hier das weitere Vorgehen abgesprochen werden kann.
Gerne höre ich weiter von Ihnen und verbleibe bis auf weiteres mit freundlichen Grüßen
Christian Joachim
Rechtsanwalt
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ganz herzlichen Dank für Ihre Mühe. Damit haben Sie uns schon sehr geholfen. Eine weitere Befassung ist nicht erforderlich. Sie hätten den Auftrag aber auch sehr gerne von vornherein ablehnen können, wenn Ihnen der Einsatz zu gering erschien. Das hätten wir natürlich verstanden. Ich habe das erste Mal MyExpert In Anspruch genommen und das System der Bezahlung noch nicht ganz verstanden. Sorry dafür und danke für die Zeit, die Sie sich dennoch genommen haben.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine HüD
wenn Ihnen meine Antwort so ausreichend ist, freut mich dies. Wie geschrieben, man könnte dann innerhalb eines Telefonats noch den Ursprung der einzelnen Rechnung und den Gegenstandswert erläutern, damit man dann letztlich eine vollständige Rechnungsprüfung hat. Dies wäre allerdings eben sehr aufwändig, da man dann auch teilweise den jeweiligen Verfahrensgang nachvollziehen müsste.
Gerne stehe ich Ihnen weiter zur Verfügung, viele Grüße
Christian Joachim
Rechtsanwalt