Übernahme vertrag
Beantwortet von Rechtsanwältin und Mediatorin Nicole Koch, LL.M. in unter 1 Stunde
Fragestellung
Hallo,
der Finanzierungsvertrag für mein Auto läuft auf meinen Exmann. Jetzt möchte ich es gerne auslösen und das Geld überweisen. Er bekommt allerdings dann den Fahrzeugbrief.
Er hat mir nun folgendes aufgeschrieben:
Ich, Marco Schper werde sobald das Fahrzeug ausgelöst ist, den Brief an Marcia Schäper übergeben. Unterschrift
Meine Frage ist gilt dieses Schriftstück auch rechtlich? Also sollte er sich querstellen und mir den Brief nicht geben wollen, kann ich damit was bewirken??
Es wäre sehr blöd wenn ich das Auto auslöse und er dann das Auto behalten will und ich nichts dagegen machen kann.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwältin und Mediatorin Nicole Koch, LL.M.
Sehr geehrte Fragestellerin,
der Kfz-Brief befindet sich als Sicherheit aktuell offenbar noch bei der Bank und da der Finanzierungsvertrag auf Ihren Ex-Mann läuft, erhält er nach der Auslösung durch Sie den Brief. Es ist also leider unbeachtlich, wer die Auslösung betreibt, der Kfz-Brief geht zunächst an den Vertragspartners des Finanzierungsvertrags.
Der Kfz-Brief bescheinigt zunächst, dass das Kfz eine gültige Betriebserlaubnis hat.
Weiterhin gibt er Aufschluss über die Verfügungsberechtigung über das Fahrzeug. Wer also das Fahrzeug an-, um- oder abmelden möchte, benötigt dafür zwingend den Kfz-Brief. Die Zulassungsstelle darf ohne Vorlage des Briefes keine neuen Kennzeichen herausgeben.
Genau deshalb wird auch der Kfz-Brief bei einer kreditgebenden Bank als Kreditsicherheit hinterlegt, wenn man das Fahrzeug als Sicherungseigentum überträgt.
Wenn Sie den Kfz-Brief haben, können Sie den Wagen also auf sich anmelden.
Der Brief sagt aber nichts darüber aus, wer Eigentümer ist! Auch durch das Auslösen des auf Ihren Ex-Mann laufenden Finanzierungsvertrags werden Sie nicht Eigentümerin. Hierzu müsste ein Kaufvertrag geschlossen werden.
Anders ist es, wenn Sie ohnehin bereits Eigentümerin des Kfz sind und es "nur" darum ging, dass die Finanzierung über Ihren Ex-Mann lief. In diesem Fall wäre mit der Aushändigung des Kfz-Briefs an Sie tatsächlich alles erledigt und Sie wären dann - wie bisher auch- Eigentümerin und könnten zudem nun auch über den Wagen verfügen.
Wenn Ihr Ex-Mann Ihnen schriftlich zusagt, Ihnen den Brief auszuhändigen, dann ist dies rechtlich bindend und auf Grund dieser Vereinbarung könnten Sie den Brief dann auch heraus fordern, notfalls auch schriftlich.
Zu überlegen wäre, dass er der Bank mitteilt, dass der Brief nach Auslösung direkt an Sie auszuhändigen ist. Dann wären Sie sicherere, da Ihr Ex-Mann den Brief dann gar nicht erst erhalten würde. Je nachdem, wie das Vertrauensverhältnis zu Ihrem Ex-Mann ist, wäre dies womöglich die bessere Alternative.
Es ist also zu überlegen, ob Sie das Risiko eingehen können/möchten, dass der Kfz-Brief zunächst an Ihren Mann geht.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Ich hoffe, dass ich Ihnen hiermit zunächst weiterhelfen konnte und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Dr. N. Koch, LL.M.
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