Übergabe Sondereigentum / WEG
Fragestellung
+++Ausgangslage+++
- Erwerb Reihenendhaus Nov 2016 (in WEG – 6 Parteien Dach/Fassade; 12 Parteien Wege)
- Übergabe Sondereigentum mit Gutachter im April 2017 nach Fertigstellung v. Bauträger
- Übergabe Gemeinschaftseigentum (Fassade, Dach, Wege) sollen am 27.1.2018 stattfinden
+++Problemstellung+++
- Vorneweg: Kontakt mit Bauträger ist generell gut
- Vor wenigen Tagen haben wir eine Führungsschiene des Außenrollos demontiert.
- Dabei ist aufgefallen, dass hinter der Führungsschiene kein Unterputz vorhanden ist, sondern direkt die Wärmedämmung liegt, welche der Witterung ausgesetzt ist (siehe Bild 1). Ich habe einen Experten angerufen, da mir mündlich bestätigt hat, dass basierend auf meiner Beschreibung ein Mangel vorliegt.
- Leider werde ich von einem Sachverständigen keine schriftliche Aussage mehr erhalten.
- Darüber hinaus ist die Fassade generell sehr fleckig, was ich in der Vergangenheit mehrfach schriftlich gerügt habe (Bild 2). Der Bauträger hat mir nochmals schriftlich versichert, dass alle Punkte in das Übergabeprotokoll aufgenommen werden und somit die Ausbesserung gesichert ist.
+++Fragestellung+++
- Ich spiele mit dem Gedanken, die Übergabe abzulehnen.
- Welche Konsequenzen ergeben sich für mich, sollte ich die Übergabe ablehnen, weil ich gegenwärtig von groben Mängeln ausgehe, sich jedoch herausstellen, dass die hervorgebrachten Gründe (Fassade) keine groben Mängel darstellen (z.B. in Rechnung Stellung von Zusatzkosten des Bauträgers, Verzögerungskosten, Kosten bei anderen Eigentümern)? Nach meinem Verständnis muss ich eigentlich die Kosten einer Sachverständigen tragen, sollte ich unterliegen aber keine Kosten wie Personalkosten des Bauträgers, Fahrtkosten etc.
- Anhängend finden Sie den Musterkaufvertrag (Seiten mit Kaufpreis, Namen Käufer und Verkäufer wurden entfernt)
Danke
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Antwort von Rechtsanwalt Andreas Fischer
Sehr geehrte/r Ratssuchende/r,
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Mit freundlichen Grüssen,
A. Fischer, Rechtsanwalt
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