Trennungsunterhalt
| Preis: 54 € | Familienrecht
Beantwortet von Rechtsanwältin, Schlichterin Brigitte Draudt-Syroth in unter 1 Stunde
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Bewertung des Kunden
Wie schon bei der 1.Anfrage, war ich auch jetzt sehr zufrieden.
Allerdings habe ich noch eine Verständnisfrage:
Bislang habe ich alles nach dem 3-Jahresdurchschnitt selbst berechnet. Nach Praxisabgabe im April 2015 geht dies natürlich nicht mehr.
Gilt Ihr heutige Beantwortungssachverhalt (nur noch Rentenzahlung) auch schon für alle Zahlungen ab Mai 2015?
Gruß und Dank
K.
Allerdings habe ich noch eine Verständnisfrage:
Bislang habe ich alles nach dem 3-Jahresdurchschnitt selbst berechnet. Nach Praxisabgabe im April 2015 geht dies natürlich nicht mehr.
Gilt Ihr heutige Beantwortungssachverhalt (nur noch Rentenzahlung) auch schon für alle Zahlungen ab Mai 2015?
Gruß und Dank
K.