Trennungsjahr
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Mann ist im September letzten Jahres aus unserer gemeinsamen Wohnung zu seinen Eltern gezogen.Er hat nur das Nötigste (Kleidung) mitgenommen. Andere Eigentümer wie zb. Anlage, Drucker oder Computer sind weiterhin in unserer gemeinsamen Wohnung und werden auch von mir und meiner Tochter (11) genutzt. Als mein Mann ausgezogen ist, hat er sich ein eigenen Konto angelegt. Vom diesen Konto läßt er seine Einkünfte und Ausgaben verbuchen. Wir hatten uns letzten Jahr auf einen Betrag geeinigt, welchen er auf unserer Gemeinschaftskonto einzahlt. Seit September letzten Jahres versuchen wir unsere Ehe zu retten. Mein Mann ist ca. 4-5 Mal die Woche bei uns. Ich koche für ihn und wasche und bügeln seine komplette Wäsche. Wir machen am Wochenende gemeinsame Unternehmungen und verbringen Zeit bei seinen Eltern.
Mein Mann behauptet nun, dass wir bereits seit September letzten Jahres im Trennungsjahr sind. Stimmt dieses?
Befinden wir uns wirklich schon im Trennungsjahr und muss er mir dann keinen Unterhalt mehr zahlen? Er wäre bereit mir ein Schreiben aufzusätzen, wo er erklärt, das Trennungsjahr bis zum Ende des Jahres zu verlängern. Ist dieses machbar? Wenn mein Mann hier im Laufe des Jahres wieder einzieht und länger als drei Monate hier wohnt, fängt dann trotz dieses Vertrages, dass Trennungsjahr wieder von vorne an?
Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen.
Mit freundlichen Grüßen
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Antwort von Rechtsanwalt Hans-Georg Schiessl
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
In der Sache nehme ich Stellung wie folgt:
Der Beginn und Ablauf des Trennungsjahres bestimmen sich nach § 1567 BGB.
Diese Norm stellt dabei nicht allein auf den Auszug Ihres Mannes aus der Ehewohnung ab. Hinzu treten muss zum einen der Wille mindestens eines der Ehegatten, die Gemeinschaft nicht wieder herstellen zu wollen (Wille zur Trennung).
Nach Ihrer Sachverhaltsschilderung haben Sie beide keinen Trennungswillen. Ihr Mann ist fast täglich bei Ihnen, Sie machen die Wäsche und Kochen für ihn Sie gestalten gemeinsam Ihre Freizeit.
Trotz der räumlichen Trennung ist daher nicht von einer Trennung auszugehen.
Ungeachtet dessen können Sie sich darüber einigen, wann die Trennung tatsächlich begonnen hat. Insoweit können Sie die Trennungsphase verschieben und verzögern.
Was den Ablauf des Trennungsjahres anbelangt, so bedeutet dies nicht automatisch, dass Ihr Mann Ihnen keinen Unterhalt mehr zahlen muss. Der Ablauf hat nur zur Folge, dass Sie eine Erwerbsobliegenheit haben. Sie müssen sich also nach Ablauf der Jahresfrist eine Stelle suchen. Eine Vollzeitstelle brauchen Sie dabei nur dann suchen, wenn die Betreuung Ihrer Tochter ganztägig gesichert ist.
Wenn Sie getrennt leben würden und Ihr Mann für 3 Monate bei Ihnen einzieht, dann stellt dies einen sogenannten Versöhnungsversuch dar, der die Trennungszeit nicht unterbricht.
Erst wenn die 3 Monate überschritten werden läuft das Trennungsjahr erneut an (LG Saarbrücken, Beschluss vom 14. 9. 2009 - 6 WF 98/09).
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Schiessl
Rechtsanwalt
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