Trennung vom Partner
Fragestellung
Guten Abend sehr geehrte Damen u. Herren!
Mein Ehemann trennt sich von mir.
Wir sind seit 15 Jahren verheiratet und haben zwei Kinder im Alter von 10 u. 13 Jahren. Mein Gatte ist selbständig u. ich bin halbtags berufstätig. Mein Anliegen ist folgender: wir wohnen in einem Einfamilienhaus, welches in Grundbuch nur auf den Namen meines Ehegattens eingetragen ist. Ich habe finanziell beim Bauen nur minimal dazu beigetragen. Frage: ist es nur ein Akt der „Freundlichkeit“ seitens meines Ehemannes, wenn ich mit den Kindern hier weiterhin – nach unserer Trennung - wohnen bleibe und er auszieht? Wie sieht meine Situation rechtlich aus?
Mit freundlichen Grüßen
Sylvia Sauer
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Antwort von Rechtsanwältin Uta Ordemann
Sehr geehrte Ratsuchende,
rein rechtlich verhält es sich so, dass Ihr Mann, der im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist, auch allein über das Haus verfügen kann. Sie sind damit tatsächlich auf seinen "good will" angewiesen, wenn Sie mit Ihren beiden Kindern dort nach der Trennung wohnen bleiben möchten. Falls Sie dies beabsichtigen, empfiehlt es sich in jedem Fall, einen Mietvertrag mit Ihrem Mann zu schließen, der Ihre Rechte auch gut absichert.
Davon unahängig ist die Frage des Zugewinns während der Ehe zu sehen. Der Zugewinn ist die Differenz zwischen dem Endvermögen eines Partners bei der Scheidung und dem Anfangsvermögen bei der Heirat. Kommt es zu einer Scheidung, ist dieser Zugewinn auszugleichen. Bei dem Zugewinn während der Ehe kann es sich z.B. auch um Häuser oder Grundstücke handeln. Es kann jedoch nicht verlangt werden, dass diese Vermögensgegenstände übertragen werden. Allerdings haben Sie im Falle einer Scheidung einen Anspruch darauf, dass Ihnen ein Ausgleich für das Haus gezahlt wird, wenn es unter den Zugewinn während der Ehe fällt.
Ich gehe hier aber davon aus, dass es erst einmal darum geht, dass Sie in dem Haus wohnen bleiben können. Hier sind Sie in der Tat auf die "Freundlichkeit" Ihres Mannes angewiesen. Für den Fall, dass Sie in dem Haus mit Ihren Kindern wohnen bleiben möchten und können, empfehle ich Ihnen dringend, dass Sie Ihre Rechte vertraglich absichern.
Ich wünsche Ihnen erst einmal alles Gute. Falls Sie noch Fragen haben, melden Sie sich gern.
Mit freundlichen Grüßen
Uta Ordemann
Rechtsanwältin
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