Trennung und trotzdem gemeinsame Steuerklärung
Beantwortet
Fragestellung
Bin seit September 2014 getrennt von meinem Ehemann wir sind noch nicht geschieden leben aber seit September getrennt in eigener Wohnung.
Kann ich nur für mich eine Steuererklärung machen für 2014 ?
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Antwort des Experten
Sehr geehrte Ratsuchende,
Ehegatten können grundsätzlich zwischen der Einzelveranlagung von Ehegatten und der Zusammenveranlagung wählen, wenn
1. Beide unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind,
2. Sie nicht dauernd getrennt leben und
3. Beide Voraussetzungen zu Beginn des Veranlagungszeitraums vorgelegen haben
oder im Laufe des Veranlagungszeitraums eingetreten sind.
Da Sie erst seit September 2014 von Ihrem Ehemann getrennt leben und davon auszugehen ist, dass Sie bis dahin im Jahr 2014 zusammengelebt haben und verheiratet sind können Sie für das Jahr 2014 zwischen der Einzelveranlagung von Ehegatten und der Zusammenveranlagung wählen.
Wenn Sie möchten können Sie daher für sich die Einzelveranlagung von Ehegatten vornehmen lassen.
Hinweis:
Ggf. kann es in Abhängigkeit der Lohnsteuerklasse durch die Einzelveranlagung zu eheblichen Nachzahlungen kommen.
Wenn Ihr Ehemann durch die Einzelveranlagung von Ihnen, da er dann auch zwingend einzeln zu veranlagen ist, finanzielle Nachteile (hohe Steuernachzahlung) erleidet, kann er ggf. einen Ausgleich zivilrechtlich von Ihnen einfordern.
Ich hoffe meine Ausführungen sind für Sie hilfreich.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Damm
Steuerberater
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